Stationäre Pflegeeinrichtung (Alten- und Pflegeheim) – Erlangung eines Heimplatzes

Allgemeine Informationen

Alten- und Pflegeheime erfüllen trotz vieler Maßnahmen in häuslicher Pflege eine wesentliche Aufgabe in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.

In Oberösterreich sind die regionalen Träger Sozialer Hilfe (das sind Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) dafür zuständig, dass diese für die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich wohnhaften Menschen Alten- und Pflegeheime errichten und betreiben. Sie führen diese zum Teil selbst, daneben gibt es auch Gemeinden und (meist kirchliche) Organisationen, die Rechtsträger von Alten- und Pflegeheimen sind.

Wenn Sie den Hauptwohnsitz in einem Bezirk von Oberösterreich haben, können Sie in diesem Bezirk einen Heimplatz beantragen. Wählen Sie bitte zunächst das konkrete Heim aus, in dem Sie an einem Heimplatz interessiert sind und informieren Sie sich dann beim jeweiligen regionalen Träger sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) über die Aufnahmeformalitäten, Kosten bzw. eine ev. Kostenübernahme und nähere Details.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein besonderer Pflegebedarf. Dieser kann nachgewiesen werden, wenn eine tatsächliche Einstufung mit Pflegegeldstufe 4 oder höher vorliegt. Die Pflegegeldeinstufung wird mittels Bescheid festgestellt. 

Fristen

fallbezogen

Erledigungsdauer

fallbezogen

Zuständige Stelle

Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde prüft die Aufnahmevoraussetzungen (Pflegebedürftigkeit) und erhebt die finanzielle Situation, um festzustellen, ob Sozialhilfe gewährt werden kann.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

  • Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden)
  • Nachweis eines Vertretungsverhältnisses (Gerichtsbeschluss über gerichtliche Erwachsenenvertretung, Bevollmächtigung, Bestätigung über das Vorliegen einer Vertretungsermächtigung)
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei nicht österreichischen Staatsbürger/innen

Art und Format der Nachweise

  • Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden)
  • Nachweis eines Vertretungsverhältnisses (Gerichtsbeschluss über gerichtliche Erwachsenenvertretung, Bevollmächtigung, Bestätigung über das Vorliegen einer Vertretungsermächtigung)
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei nicht österreichischen Staatsbürger/innen

Kosten

Die Kosten für den Pflegeplatz variieren je nach Alten- und Pflegeheim. Die Leistung sozialer Hilfe erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung des Einkommens und der pflegebezogenen Geldleistungen der hilfebedürftigen Person. 
Nicht zu berücksichtigen sind u.a. 20% einer allfälligen Pension, Rente oder anderer Ruhe- oder Versorgungsgenüsse (einschließlich allfälliger Zulagen und Zuschläge) oder Familienbeihilfe, sowie die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug). 
Für weitere Auskünfte hinsichtlich des Einsatzes der eigenen Mittel stehen Ihnen die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften und Magistrate zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

  • Sozialhilfeantrag für Alten- und Pflegeheime (SGD-So/E-43)

    Antrag zur Aufnahme / Antrag zur Übernahme des Heimentgelts

    Herunterladen 630,15 KB).

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Soziales
Letzte Aktualisierung: 11.12.2020

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