Allgemeine Informationen
Zur Wahrnehmung, Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich wurde die Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich - im folgenden kurz Landarbeiterkammer genannt - errichtet.
Voraussetzungen
Mitglieder der Landarbeiterkammer sind ohne Rücksicht darauf, ob das Dienstverhältnis auf privatrechtlichem Vertrag oder Hoheitsakt beruht, alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer - auch solche mit freiem Dienstvertrag -, die im Land Oberösterreich auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet beschäftigt sind, sowie Personen, die im Anschluss an eine solche Beschäftigung nicht länger als 26 Wochen arbeitslos sind.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Oberösterreichische Landarbeiterkammer, Scharitzerstraße 9, 4020 Linz
Verfahrensablauf
Die Landarbeiterkammer hat ihre Mitglieder in beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu beraten und ihnen insbesondere Rechtsschutz durch gerichtliche Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe einer von der Vollversammlung zu beschließenden Satzung zu gewähren.
Die Landarbeiterkammer ist berufen, Aufgaben der staatlichen Verwaltung, die ihr auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen oder sonst übertragen werden, wahrzunehmen. Diese Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereichs; die Landarbeiterkammer ist dabei an die Weisungen der Landesregierung gebunden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 02.02.2021
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