Landarbeiterkammer - Aufgaben

Allgemeine Informationen

Zur Wahrnehmung, Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Land- und Forstwirtschaft in Oberösterreich wurde die Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich - im folgenden kurz Landarbeiterkammer genannt - errichtet.

Voraussetzungen

Mitglieder der Landarbeiterkammer sind ohne Rücksicht darauf, ob das Dienstverhältnis auf privatrechtlichem Vertrag oder Hoheitsakt beruht, alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer - auch solche mit freiem Dienstvertrag -, die im Land Oberösterreich auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet beschäftigt sind, sowie Personen, die im Anschluss an eine solche Beschäftigung nicht länger als 26 Wochen arbeitslos sind.

Fristen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erledigungsdauer

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zuständige Stelle

Oberösterreichische Landarbeiterkammer, Scharitzerstraße 9, 4020 Linz

Verfahrensablauf

Die Landarbeiterkammer hat ihre Mitglieder in beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen zu beraten und ihnen insbesondere Rechtsschutz durch gerichtliche Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe einer von der Vollversammlung zu beschließenden Satzung zu gewähren.

Die Landarbeiterkammer ist berufen, Aufgaben der staatlichen Verwaltung, die ihr auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen oder sonst übertragen werden, wahrzunehmen. Diese Aufgaben sind solche des übertragenen Wirkungsbereichs; die Landarbeiterkammer ist dabei an die Weisungen der Landesregierung gebunden.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Art und Format der Nachweise

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Kosten

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Zusätzliche Informationen

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsbehelfe

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 02.02.2021

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