Allgemeine Informationen
Für die erstmalige Erlangung einer Oö. Jagdkarte ist unter anderem der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung erforderlich. Für die Verlängerung der Gültigkeit der Oö. Jagdkarte ist die Haftpflichtversicherungsprämie für das jeweilige Jagdjahr (April-März) zu entrichten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erlangung einer Jagdkarte ist der Nachweis
- der im Zusammenhang mit der Jagdausübung erforderlichen Verlässlichkeit;
- der jagdlichen Eignung;
- einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung;
- dass kein Verweigerungsgrund im Sinne des § 33 Abs. 3 vorliegt.
Die Jagdhaftpflichtversicherung hat sich auf alle Schäden zu erstrecken, die durch Inhaberinnen bzw. Inhaber einer Jagdkarte durch den Besitz oder Gebrauch von Jagdwaffen und Jagdhunden, durch Verwendung von Fanggeräten und durch den Bestand von Jagdeinrichtungen verursacht werden.
Fristen
Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist bei der erstmaligen Ausstellung einer Jagdkarte vor deren Ausfolgung, sonst am Beginn jedes Jagdjahres fällig. Der rechtzeitige Erlag dieser Beiträge bewirkt die Verlängerung der Gültigkeit der Jagdkarte für ein weiteres Jagdjahr. Andernfalls erlangt die Jagdkarte erst mit dem Erlag dieser Beiträge ihre Gültigkeit für das laufende Jagdjahr.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Landesjägermeister/in von Oberösterreich
Verfahrensablauf
Vor der Ausstellung der Jagdkarte durch die Landesjägermeisterin bzw. den Landesjägermeister ist der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Oö. Landesjagdverband, welcher die Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet, zu entrichten. Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Erlag des Mitgliedsbeitrages (der die Haftpflichtversicherungsprämie enthält) an den Oö. Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Die Höhe der Mindestversicherungssumme ist in der Verordnung betreffend die Mindestversicherungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung, LGBl.Nr. 26/2011 geregelt (Mindestversicherungssumme von 4 Mio. Euro pro Schadensereignis als Pauschaldeckung für Personen- (Schäden an einer oder an mehreren Personen) und/oder Sachschäden (einen oder mehrere Sachschäden)).
Zusätzliche Informationen
Die Jagdhaftpflichtversicherungsprämie ist üblicherweise im Mitgliedsbeitrag an den Oö. Landesjagdverband enthalten.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 04.06.2024
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