Allgemeine Informationen
Landesdienst – Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit
Voraussetzungen
Bedienstete bzw. Bediensteter nach dem Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz 1993
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Land Oberösterreich, Direktion Personal
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Dienstvertrag
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Die für die Einstellung vorgesehenen Personen werden grundsätzlich in ein vorerst befristetes Dienstverhältnis aufgenommen. Das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten gilt dann als auf bestimmte Zeit eingegangen (befristetes Dienstverhältnis), wenn es
- von vornherein auf die Besorgung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit oder
- auf eine kalendermäßig bestimmte Zeit abgestellt ist.
In der Regel kann es auf bestimmte Zeit nur einmal verlängert werden. Diese Verlängerung darf 6 Monate nicht überschreiten. Wird das Dienstverhältnis darüber hinaus fortgesetzt, so wird es von da ab so angesehen, wie wenn es von Anfang an auf unbestimmte Zeit eingegangen worden wäre (Verbot von Kettenarbeitsverträgen!).
Rechtsbehelfe
Klage bei den Arbeits- und Sozialgerichten (Vertragsbedienstete)
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Personal
Letzte Aktualisierung: 27.05.2021
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