Allgemeine Informationen
Für die Ausübung des Jagdrechtes ist in Oberösterreich eine Jagdabgabe zu entrichten.
Voraussetzungen
Für die Ausübung des Jagdrechtes in Eigenjagdgebieten und in weiteren Gebieten (die als Jagdanschluss oder als Jagdeinschluss festgestellt wurden) hat die Grundeigentümerin bzw. der Grundeigentümer des Eigenjagdgebietes (in einem genossenschaftlichen Jagdgebiet die Pächterin oder der Pächter des genossenschaftlichen Pachtrechts) ein Jagdabgabe in der Höhe von 30 % des Jagdwertes zu entrichten.
Fristen
Die Jagdabgabe ist für jedes Jagdjahr (1. April bis 31. März) zu entrichten.
Pachtverträge sowie ähnliche das Jagdrecht verwertende Verträge, die sich auf das laufende Jagdjahr beziehen, sind der Abgabenbehörde in Kopie bis 31. Mai des Jagdjahres vorzulegen. Soweit sich vertragliche Änderungen im Jagdjahr ergeben, sind diese in Kopie der Abgabenbehörde bis 31. Mai des folgenden Jagdjahres vorzulegen.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landesabgabenstelle
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-113 01
Fax (+43 732) 77 20-21 50 19
E-Mail finD.post@ooe.gv.at
Verfahrensablauf
Die Jagdabgabe ist für jedes Jagdjahr (1. April bis 31. März) zu entrichten.
Pachtverträge sowie ähnliche das Jagdrecht verwertende Verträge, die sich auf das laufende Jagdjahr beziehen, sind der Abgabenbehörde in Kopie bis 31. Mai des Jagdjahres vorzulegen. Soweit sich vertragliche Änderungen im Jagdjahr ergeben, sind diese in Kopie der Abgabenbehörde bis 31. Mai des folgenden Jagdjahres vorzulegen.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Pachtverträge sowie Pirsch-, Abschuss- oder ähnliche das Jagdrecht verwertende Verträge;
Feststellungsbescheide
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021
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