Allgemeine Informationen
Werden Baubewilligungen für Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden erteilt, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche des Landes aufgeschlossen werden, ist ein Verkehrsflächenbeitrag vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Grundstücks zu entrichten.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Vorschreibung sind:
- Anschluss an eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde oder des Landes
- für die Liegenschaft wurde bisher kein Verkehrsflächenbeitrag gemäß OÖ. Bauordnung geleistet
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landesabgabenstelle
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-113 01
Fax (+43 732) 77 20-21 50 19
E-Mail finD.post@ooe.gv.at
Verfahrensablauf
Die Gemeinde hat dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Bauplatzes oder des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden soll oder schon besteht, mit Bescheid einen Beitrag zu den Kosten der Herstellung dieser öffentlichen Verkehrsfläche (Verkehrsflächenbeitrag) vorzuschreiben. Von diesem Betrag sind 50 % an das Land Oberösterreich abzuführen.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021
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