Allgemeine Informationen
Das Land Oberösterreich erhebt für Ausspielungen mit Glücksspielautomaten und für elektronische Lotterien mit Video-Lotterie-Terminals, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Oberösterreich aus erfolgt, einen Landeszuschlag in Höhe von 150 % der Bundesautomaten- und VLT-Abgabe gemäß § 57 Abs. 4 Glücksspielgesetz.
Voraussetzungen
Grundlage für diese Abgabenbesteuerung ist der (um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderte) Jahresbruttospielertrag. Der Jahresbruttospielertrag umfasst die Einsätze bezüglich der ausgezahlten Gewinne eines Kalenderjahres.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landesabgabenstelle
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-113 01
Fax (+43 732) 77 20-21 50 19
E-Mail finD.post@ooe.gv.at
Verfahrensablauf
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021
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