Allgemeine Informationen
Dienstnehmer und Dienstgeber haben gleichermaßen einen Wohnbauförderungsbeitrag in der Höhe von 0,5 % der gesetzlich geregelten Bemessungsgrundlage zu entrichten.
Voraussetzungen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Fristen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erledigungsdauer
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zuständige Stelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Finanzen
Landesabgabenstelle
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-113 01
Fax (+43 732) 77 20-21 50 19
E-Mail finD.post@ooe.gv.at
Verfahrensablauf
Grundsätzlich sind die Beiträge des Dienstnehmers bei der Zahlung des Entgeltes von diesem einzubehalten. Der Dienstgeber haftet für die Einbehaltung dieser Beiträge. Soweit für die beitragspflichtigen Dienstnehmer Beiträge zu einer gesetzlichen Kranken- oder Pensionsversicherung zu leisten sind, sind ist der Wohnbauförderungsbetrag gemeinsam mit den Beiträgen zur Kranken- oder Pensionsversicherung von dem für die Einhebung zuständigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einzuheben.
Authentifizierung und Signatur
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Erforderliche Unterlagen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Art und Format der Nachweise
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Kosten
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Zusätzliche Informationen
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsbehelfe
Keine relevanten Informationen vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).
- Bundesgesetz (FAG) .
- Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages .
- Oö. Wohnbauförderungsbeitragsgesetz .
Hilfs- und Problemlösungsdienst
EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at
Formulare
Kein Formular erforderlich.
Datenschutzrechtliche Informationen
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Finanzen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2021
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