Wer wird gefördert?
FörderungswerberInnen können kleine und mittlere Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) sein, die erstmalig mit einer F&E-Einrichtung kooperieren.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die erstmalige und zweitmalige Kooperation (Beratungsgespräch/Auftragsforschung) mit einer F&E-Einrichtung
- zur Erstellung eines Konzeptes zur Realisierung eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
- und/oder zur Realisierung von ersten Umsetzungsschritten eines F&E-Vorhabens mit einer F&E-Einrichtung
- und/oder zur Realisierung von kleinen F&E-Vorhaben mit einer F&E-Einrichtung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (“De-minimis-Beihilfen”) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.