Bildende Kunst – Werkankäufe

Förderung des künstlerischen Schaffens durch den Ankauf von Werken zeitgenössischer Kunstschaffender.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich, in geboren oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich. Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass Antrag für den Ankauf durch das Land Oberösterreich nur alle vier Kalenderjahre gestellt werden kann.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind bis spätestes 15. April des Ankaufsjahres im PDF-Format einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • künstlerischer Lebenslauf 
  • eine Aufstellung der angebotenen Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis (in brutto inkl. Mehrwertsteuer 13%, Anlieferung frei Haus - Kunstsammlung Linz)
  • Meldezettel falls Hauptwohnsitz in
  • Geburtsurkunde falls Hauptwohnsitz nicht in
  • Thematischer Bezug zu (falls nicht HWS und nicht geb. in )
  • Angabe der Kontaktdresse (falls nicht Hauptwohnsitz)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag und sämtliche Unterlagen sind im PDF - Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: