Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich. Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass der letzte Ankauf durch das Land Oberösterreich mindestens vier Jahre zurück liegen muss.
Abwicklung / Antragstellung
Bewerbungen von Kunstschaffenden für einen Kunstankauf können mittels formlosem Schreiben bis 31.05.2024 erfolgen und ist zu richten an: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Kultur, Promenade 37, 4021 Linz, Mail: k.post@ooe.gv.at.
Der Bewerbung sind beizufügen:
- ein künstlerischer Lebenslauf
- eine Übersicht über aktuelle Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.