Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Oberösterreich-Bezug mittels Hauptwohnsitz in Oberösterreich, in OÖ geboren oder thematischer Bezug zum Land Oberösterreich. Bedingung für einen Ankauf ist zudem, dass Antrag für den Ankauf durch das Land Oberösterreich nur alle vier Kalenderjahre gestellt werden kann.
Abwicklung / Antragstellung
Folgende Unterlagen sind bis spätestes 15. April des Ankaufsjahres im PDF-Format einzureichen:
- Antrag mittels unten stehendem Formular
- künstlerischer Lebenslauf
- eine Aufstellung der angebotenen Werke samt Titel, Entstehungsjahr, Technik und Preis (in brutto inkl. Mehrwertsteuer 13%, Anlieferung frei Haus - Kunstsammlung Linz)
- Meldezettel falls Hauptwohnsitz in OÖ
- Geburtsurkunde falls Hauptwohnsitz nicht in OÖ
- Thematischer Bezug zu OÖ (falls nicht HWS und nicht geb. in OÖ)
- Angabe der Kontaktdresse (falls nicht Hauptwohnsitz)
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag und sämtliche Unterlagen sind im PDF - Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Formular
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Förderungserklärung (KGD-K/E-6)
Kulturförderung
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