Ziele
- Verhinderung der Vermehrung von schädlichen rindenbrütenden Insekten
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe hinsichtlich der Fördergegenstände Maschinelle Entrindung und Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
- Sonstige Förderungswerber bei Maschineller Entrindung und vorbeugenden Forstschutzmaßnahmen:
- Waldbesitzervereinigungen
- Agrargemeinschaften
- Gemeinden
- Hinsichtlich Fördergegenstand Adaption von Spezialgeräten ausschließlich Forstunternehmen
- Zusammenschlüsse der o.a. Förderungswerber
Was wird gefördert?
- Adaption von Spezialgeräten (Harvesterköpfe) zur mechanischen Entrindung von Schadholz
- Maschinelle Entrindung von Schadholz am Waldort oder am Trockenlagerplatz
- Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring
Wie wird gefördert?
- Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) im Ausmaß von 80 % für alle Maßnahmen.
- Der Zuschuss zu den anrechenbaren Investitions- und Sachkosten (einschließlich projektbezogener Personalkosten) wird für den Förderungswerber „Forstunternehmer“ als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
- Soweit für die förderbaren Leistungen Standardkosten festgelegt wurden, hat die Abrechnung ausschließlich auf Basis dieser Werte zu erfolgen.
- Projekte mit weniger als 1000,00 Euro anrechenbaren Kosten werden nicht gefördert.
- Laufzeit des Projektes maximal 3 Jahre.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Maschinelle Entrindung ist nicht unmittelbarer Teil der industriellen Verarbeitung.
- Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die konkrete geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln genehmigt wurde. Eine schriftliche Dokumentation für den Ausschluss einer Doppelförderung erfolgt.
- Hinsichtlich der Förderungsgegenstände „Maschinelle Entrindung und vorbeugende Forstschutzmaßnahmen“: Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument für Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche.
- Ist der Förderungswerber ein Forstunternehmen, wird die Förderung nur als De-minimis-Beihilfe gewährt und es muss ein entsprechendes Formular dem Antrag beigelegt werden (gilt nur bei „Adaption von Spezialgeräten zur mechanischen Entrindung“).
- Die Förderuntergrenze beträgt 1000 Euro.
- Je Betrieb können maximal 100 Fangbäume pro Jahr gefördert werden.
- Bei Maßnahmen ohne Standardkosten sind Preisauskünfte vorzulegen (unter 10.000,00 Euro Nettokosten: 2 Auskünfte mehr als 10.000,00 Euro: 3 Auskünfte).
Abwicklung / Antragstellung
Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebs- oder Klientennummer erforderlich. Sollten Sie über keine Betriebs- oder Klientennummer verfügen, gilt:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben. Diese erhalten Sie über die zuständige Bezirksbauernkammer von der Statistik Austria. Sobald Sie Ihre Betriebsnummer von der Statistik Austria erhalten haben, müssen Sie sich bei der Agrarmarkt Austria (AMA) mit dem Formular „Bewirtschafterwechsel“ über die zuständige Bezirksbauernkammer unter Angabe Ihrer LFBIS-Nummer registrieren.
Nichtland- und forstwirtschaftliche Betriebe haben eine Klientennummer anzugeben. Zur Beantragung füllen Sie bitte dieses Formular (Link zu „Stammdatenerhebungsblatt für die Erstzuweisung einer Klientennummer“) vollständig aus und senden das Formular anschließend bitte an std@ama.gv.at. Die Klientennummer wird Ihnen im Anschluss per Email übermittelt.
Der Förderungsantrag ist ausschließlich mittels Online-Formular zu stellen. Informationen und erforderliche Beilagen wie Beratungsblätter erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern.
Weiterführende Informationen
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Online-Formular - Waldfonds - M 5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
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Die Online-Antragstellung erfolgt in Kooperation mit einem Dienst des Landes Tirol.
- Antragsformular AMA-Klientennummer .
- Sonderrichtlinie Waldfondsgesetz .
- Standardkostentabelle für Maßnahmen der Forstlichen Förderung .