Wer wird gefördert?
Auf Grund der Trockenheit im Herbst 2018 und Frühjahr 2019 und bedingt durch den Klimawandel kam es bei vielen Wasserversorgern zu großen Problemen, dass sie das benötigte Trinkwasser zur Verfügung stellen konnten. Darum werden öffentliche Wasserversorger (Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften), die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung öffentliche Wasserversorgungsanlagen aus diesem Grund errichten oder in diese reinvestieren, gefördert.
Was wird gefördert?
- Wassergewinnungsanlagen, z.B. die Neuerrichtung oder die Anpassung von Brunnen, Quellen und Sonderbauwerken sowie die Investition in ein 2. Standbein aufgrund von Trockenheitsproblemen.
- Verbindungsleitungen zwischen öffentlichen Wasserversorgern
- die Erschließung von Objekten mit bestehender Einzel- oder Gemeinschaftswasserversorgungsanlagen durch einen öffentlichen Wasserversorger
- Standorterkundungen, Erkundungsbohrungen, u.ä.
- Maßnahmen in Zusammenhang mit Wasserverlustanalysen
Wie wird gefördert?
- Der Förderantrag ist vor Baubeginn dem Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft – Trinkwasser und Abwasser, zu übermitteln.
- Die Landesförderung wird in Form von Beiträgen gewährt.
- Der Beitrag wird nach erfolgter Prüfung der Endabrechnung ausbezahlt.
- Unter Berücksichtigung von Fördermitteln auf Basis der "regulären" Landesförderung beträgt die gesamte Förderung max. 50 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Förderhöhe beträgt zumindest 1.000 Euro und ist mit maximal 25.000 Euro gedeckelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Maßnahmen fügen sich schlüssig nachvollziehbar und widerspruchsfrei in das vorliegende Trinkwasserversorgungskonzept der Standortgemeinde ein.
- Die "reguläre" Bundes- und Landesförderung ist in voller Höhe auszunutzen.
- Eine allenfalls erforderliche wasserrechtliche Bewilligung ist vor Beantragung der Förderung zu erwirken.
Abwicklung / Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist formlos mit dem Hinweis auf eine Beantragung von Fördermittel "Trockenheit" unter Anschluss nachfolgender Unterlagen an das Amt der Oö. Landesregierung zu richten:
- Beschreibung der bestehenden Versorgung (Anlagen, Alter, versorgte Objekte/Personen/Betriebe, Sonstige Anmerkungen)
- Versorgungsproblem im Konnex mit "Trockenheit"
- Geplante Maßnahmen
- Kostenschätzung
- Bauzeitplan
Weiterführende Informationen