Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Raum- und Regionsentwicklung

Mit der Förderung soll die interkommunale Zusammenarbeit in den Bereichen der Raum- und Regionsentwicklung unterstützt werden. Gefördert werden zum einen interkommunale Raumentwicklungsstrategien und zum anderen innovative interkommunale Pilotprojekte.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Gemeinden/Städte, Gemeindeverbände oder Regionalvereine (Regionalmanagement Oberösterreich) aus Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Interkommunale Raumentwicklungsstrategien

Externe Dienstleistungen (Planungskosten) für die Entwicklung einer interkommunalen Raumentwicklungsstrategie oder für Teile davon für einen förderfähigen Teilraum. Es können sowohl ganzheitliche Strategien (z.B. Interkommunales Raumentwicklungskonzept) als auch fachliche Teilstrategien (z.B. betriebliches Standortentwicklungskonzept) gefördert werden, sofern die antragsstellenden Gemeinden/Städte nicht bereits die Förderung einer Interkommunalen Raumentwicklungsstrategie aus dem Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreich 2007-2013“ (Regio 13) oder einer Stadtregionalen Strategie aus Mitteln des Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020“ erhalten haben.

Interkommunale Pilotprojekte in Oberösterreich

Externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit innovativen interkommunalen Pilotprojekten (Kooperation von zumindest 3 Gemeinden), die sich mit den Herausforderungen des gesellschaftlichen und demographischen Wandels und/oder den Auswirkungen der Urbanisierungsprozesse auf die kommunale Ebene beschäftigen.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts werden zu 75 %, maximal jedoch mit

20.000 € aus Landesmitteln finanziert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gemeinden/Städte müssen räumlich-funktional miteinander verflochten sein und sollen durch die Förderung einer interkommunalen Raumentwicklungsstrategie (gemäß Punkt 2.1 Interne Richtlinie für den Einsatz von Landesfördermitteln zur Förderung interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich der Raum- und Regionsentwicklung) unterstützt werden, ihre räumliche Entwicklung gemeindeübergreifend abzustimmen und zielgerichtet gemeinsam weiter zu entwickeln.

Förderfähige Teilräume müssen:

  • zumindest 3 oberösterreichische Gemeinden umfassen,
  • zumindest 6.000 EinwohnerInnen aufweisen,
  • einen Siedlungskern mit überkommunaler Versorgungsfunktion und zumindest 1.000 Einwohner haben und
  • ein zusammenhängendes Gebiet (keine Lücken) bilden.

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellungen sind bis 31.12.2024 möglich (Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen) und sind ausschließlich digital an folgende E-Mail Adresse zu richten: ro-ue.post@ooe.gv.at.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: