Alles ok? Nichts ist ok! Oder doch?! Schwankungen, Spannungen, Konflikte, Neuerungen und Umbrüche scheinen unseren Alltag zu bestimmen. Wo bleibt die Zuversicht? Wie kann unsere gemeinsame Zukunft aussehen?
Nachrichtenmeldungen überwältigen uns. Die Klimakrise wird immer deutlicher. Die Gesellschaft scheint mehr und mehr auseinanderzudriften, egal ob es die Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse oder die Einstellung zu einem bestimmten Thema betrifft. Verschiedene Generationen und Gruppierungen vertreten unterschiedliche Ansichten – dank der sozialen Medien so vehement und publik wie nie. Shitstorms und Cancel Culture belasten die Gesprächskultur. Wie lassen sich in diesem Klima Gemeinsamkeiten finden? Und vor allem: Wie schaffen wir es, positiv besetzte Narrative für unser Miteinander zu generieren, ermutigende Zugänge zu verbreiten und dabei ausreichend gehört zu werden?
Politisch, ökonomisch und gesellschaftlich stehen wir einmal mehr vor der Herausforderung, gemeinsam Lösungen zu finden. Dabei hinterfragen wir nicht nur unser individuelles Tun, sondern auch unser kollektives Handeln.
Wie können wir gemeinsam über Generationen und Grenzen hinweg eine konstruktive Gesprächskultur gestalten? Wie können wir die Dynamiken zwischen uns zum positiven verändern? Welche Klimata werden die Generationen, sowohl meteorologische als auch gesellschaftspolitisch, nach uns vorfinden? Oder kann uns all das egal sein?
Sind diese Themen und Fragestellungen kulturarbeiterisch relevant beziehungsweise wie können und wollen sie bearbeitet werden? Dienen gewisse Darstellungen und Kontextualisierungen gesellschaftspolitischer Vorgänge nicht auch immer wieder einmal dem Konflikt? Ist es unsere Aufgabe als Gesellschaft, andere zu motivieren, sich für ein „neues“ Klima (auf welcher Ebene auch immer) zu begeistern und einzusetzen?
Das Sonderförderprogramm sucht nach Projektvorhaben, die sich inhaltlich mit dem Begriff Klima in jeglicher Verwendungsform auseinandersetzen. Der kulturelle oder künstlerische Zugang kann dabei aus allen Sparten kommen oder interdisziplinäre Ansätze verfolgen.
Wer wird gefördert?
Einreichen können unabhängige Kulturinitiativen und Kollektive (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit). Einzelpersonen können im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen. Nicht angenommen werden Einreichungen von Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Hand, religiösen Organisationen und Parteien.
Die Kulturplattform Oberösterreich bietet Beratung für interessierte Einreicher:innen an. Die Abteilung Kultur steht bei Fragen zur Einreichung und Abwicklung ebenfalls gerne zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Das Sonderförderprogramm EXTRA25 lädt zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich auf den obenstehenden Ausschreibungstext beziehen. Diese müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt und künstlerisch beziehungsweise kulturarbeiterisch motiviert sein. Von allen Einreichungen wird Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen erwartet.
Wie wird gefördert?
Förderanträge können bis 16. September 2024 mittels untenstehenden Onlineformular gestellt werden. Im Titel ist die Bezeichnung EXTRA25 anzuführen.
Das Sonderförderprogramm EXTRA25 ist mit 100.000 € aus Mitteln der Kulturdirektion des Landes OÖ dotiert. Diese Mittel werden auf die, von einer Jury ausgewählten Projekte, verteilt. Die Auszahlung kann nach der Zusage erfolgen sobald die Finanzierung und Durchführung des Projekts gesichert ist (bspw. mittels Vorlage weiterer Finanzierungszusagen). Eine Auszahlung der Fördermittel in Raten ist möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Projekte in Oberösterreich stattfinden oder von Oberösterreich ausgehen und über einen starken regionalen oder lokalen Bezug verfügen. Bereits begonnene oder abgeschlossene sowie bereits vom Land OÖ/Abteilung Kultur subventionierte Projekte können nicht durch das Sonderförderprogramm EXTRA25 finanziert werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die deutschsprachige Projekteinreichung muss folgende Teile beinhalten, damit die Jury das Projekt beurteilen kann:
- Eine kompakte, das Projekt erläuternde Kurzfassung (max. 700 Zeichen) sowie eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, die Motivation und Relevanz in Bezug auf den Ausschreibungstext und regionale Gegebenheiten erläutert und Informationen über Projektbeginn und -dauer enthält.
- Kurze Selbstdarstellung der Einreicher:innen
Die Einreichungen müssen ein Budget, mit realistisch kalkulierte Projektkosten und -einnahmen sowie eine Zeitplan beinhalten. Die gewünschte Fördersumme muss klar deklariert sein. Weitere Förder- und Finanzierungszusagen, sofern bereits vorhanden, sind beizulegen. Projekte können nur anteilsmäßig gefördert werden, die maximale Förderung beträgt 80 % der veranschlagten Gesamtkosten.
Die jurierten Projekte müssen im Jahr 2025 begonnen oder realisiert werden und bis Ende 2026 vollständig abgeschlossen sein (Umsetzung, Abschlussbericht, Belegabrechnung). Gewünscht ist auch die Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen nach Fair Pay.
Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen Expert:innen im Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturarbeit wählt in einer Sitzung im November 2024 Projekte aus den Einreichungen und wird diese dem Land OÖ zur Förderung empfehlen. Für die Bestellung der Jury gilt ein Vorschlagsrecht für zwei Personen durch die Kulturplattform Oberösterreich, die auch die Moderation der Jurysitzung übernimmt. Zwei weitere Jurymitglieder werden von der Kulturdirektion Land OÖ vorgeschlagen, ein Juryposten wird von einem/einer Mitarbeiter:in der Landeskulturdirektion besetzt. Das Datum der Jurysitzung wird den Einreicher:innen zeitgerecht bekanntgegeben. Alle Einreicher:innen erhalten eine begründete Zu- oder Absage.