Die Zukunftsstiftung besteht aus zwei Stiftungen:
- Einer Insolvenzstiftung für KMU - also für jene Fälle, in denen ein Betrieb insolvent wird und dessen Mitarbeiter/innen dadurch arbeitslos werden, und
- einer Zielgruppenstiftung für KMU - also für Betriebe, die wegen Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und daher Personal abbauen müssen.
Voraussetzung für die Leistungszuerkennung:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Keine Möglichkeit eine zumutbare Beschäftigung ohne weitere Unterstützung zu vermitteln
- Hauptwohnsitz in OÖ
Die Insolvenzstiftung wird durch das Arbeitsmarktservice OÖ mit 55 Prozent und aus Mitteln des Wirtschaftsressort des Landes OÖ mit 45 Prozent finanziert.
Die Zielgruppenstiftung wird durch das Arbeitsmarktservice OÖ, den Sozialpartnern (Wirtschaftskammer OÖ, Arbeiterkammer OÖ), sowie aus Mitteln des Wirtschaftsressorts des Landes OÖ finanziert.
Antragstellung / Abwicklung
Arbeitsmarktservice OÖ
Weiterführende Informationen