Kooperationsförderung des Landes Oberösterreich zum FFG-Basisprogramm im Zeitraum 2021 - 2027

Die seit 2006 bestehende Kooperation zwischen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) und dem Land Oberösterreich wurde vertraglich für die weiteren Jahre 2021 bis 2027 fixiert.

Durch diese Kooperation erhöht sich bei oberösterreichischen Unternehmen die Finanzierungsintensität durch Förderungen auf max. 70 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Diese Förderung wird durch erhöhte FFG-Darlehen, welche vom Land Oberösterreich mitfinanziert werden, ermöglicht. Zusätzlich werden vom Land Oberösterreich Kreditkostenzuschüsse und Boni vergeben, welche den Barwert der Förderung bis maximal zu den Obergrenzen gemäß EU-Beihilfenrecht aufstocken können.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Projektstandort in Oberösterreich;
  • Kooperationen von oberösterreichischen Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich;
  • Einzelforscher*innen.

Was wird gefördert?

Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte. Voraussetzung für eine zusätzliche Landesförderung ist, dass die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Oberösterreich erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle, dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen, die direkt, zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.

Wie wird gefördert?

Darlehen

Oberösterreichische Forschungsprojekte bis etwa 1.000.000 Euro förderbare, projektbezogene Gesamtkosten erhalten zusätzlich zur üblichen Förderung der FFG  in Höhe von ca. 50 Prozent (üblicherweise ca. 20 Prozent FFG-Zuschuss und ca. 30 Prozent FFG-Darlehen) der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten ein erhöhtes FFG-Darlehen aus Mitteln des Landes Oberösterreich in der Höhe von max. 20 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten.

 

Kreditkostenzuschuss

Ab förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten von etwa 1.000.000 Euro wird in der Regel durch die FFG eine Haftungsübernahme für einen Kredit bei der Hausbank des Fördernehmers gewährt, wobei das Land Oberösterreich einen Kreditkostenzuschuss von max. 7,4 Prozent der FFG-Haftungssumme des verbürgten Kredites gewährt. Die Finanzierung durch Förderungen ist ebenfalls mit maximal 70 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten festgelegt. 

 

Boni (Zuschüsse) 

Nachhaltigkeitsbonus max. 5 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten
KMU-Bonus
  • max. 15 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten (kleine Unternehmen);
  • max. 7,5 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten (mittlere Unternehmen);
  • Zusatzbonus Kooperation: zusätzl. max. 10 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten (kleine Unternehmen) und zusätzl. max. 7,5 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten (mittlere Unternehmen)
Kooperationsbonus

max. 5 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten

 

Details zu den Boni:

Zusätzlich zu den Darlehen bzw. zu den Kreditkostenzuschüssen können, bei Zutreffen der entsprechenden Kriterien, folgende Boni vergeben werden:

  • Nachhaltigkeitsbonus: Der Nachhaltigkeitsbonus (Zuschuss) wird bei Bonifizierungen des Landes Oberösterreich vorrangig gewährt. Der Nachhaltigkeitsbonus kann mit dem KMU-Bonus oder mit dem Kooperationsbonus des Landes Oberösterreich kombiniert werden. Wird kein Nachhaltigkeitsbonus gewährt, kann entweder ein KMU-Bonus oder ein Kooperations-Bonus gewährt werden. Der Nachhaltigkeitsbonus erhöht die Förderung um max. 5 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten, sofern die Bewertungskriterien von einem der unten angeführten „Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen in besonderem Maße erfüllt wird.
    • Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen;
    • Bezahlbare und saubere Energie;
    • Nachhaltiger Konsum und Produktion;
    • Maßnahmen zum Klimaschutz.
  • KMU-Bonus: Der KMU-Bonus (Zuschuss) beträgt bei Kleinunternehmen max. 15 Prozent und bei Mittelunternehmen max. 7,5 Prozent der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Im Fall des Vorhandenseins einer Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung und unter der Voraussetzung, dass das antragstellende Unternehmen Konsortialführer beim Konsortialprojekt ist, erhöht sich der Prozentsatz bei Kleinunternehmen auf bis zu 25 % und bei Mittelunternehmen auf bis zu 15 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. Für Unternehmenskooperationen gilt diese Regelung der Boni nicht.
  • Kooperationsbonus: Wenn ein oberösterreichisches Unternehmen im Rahmen seines Projektes eine oder mehrere in Österreich ansässige/n Forschungseinrichtung/en mit Abschluss einer Kooperationsvereinbarung einbindet, kann ein Kooperationsbonus (Zuschuss) vergeben werden. Der Bonus beträgt max. 5 der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten. (Der Kooperationsbonus wird an das antragstellende Unternehmen ausbezahlt.)
    Die gleichzeitige Gewährung eines KMU-Bonus und eines Kooperationsbonus ist ausgeschlossen.
    Der maximale Barwert laut EU-Beihilfenrecht darf allerdings insgesamt nicht überschritten werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten dieselben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG. Die Gesamtabwicklung der Landesförderung übernimmt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG), sodass Unternehmen keinen gesonderten Förderungsantrag für die Landesförderungsmittel stellen müssen. Bei einer positiven Förderentscheidung wird für die Bundesförderungsmittel und für die Landesfördermittel ein Förderungsvertrag erstellt. Die Projektprüfung und Auszahlung aller Förderungsmittel erfolgt durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: