Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Bildungsinstitutionen (wie zum Beispiel Bildungshäuser, Bildungszentren, Bildungswerke, regionale Bildungsvereine), die gesetzlich anerkannt und österreichweit gesehen in der Konferenz für Erwachsenenbildung Österreichs vertreten sind.
Was wird gefördert?
Investitionen zur Durchführung des Bildungsprogrammes von Erwachsenenbildungsinstitutionen.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Landesbeiträge.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vorliegen eines Jahresarbeitsprogrammes, Kostenvoranschlages und Finanzierungsplanes.
Abwicklung / Antragstellung
Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft.