Wer wird gefördert?
- Oö. Gemeinden als Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
- Private Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
Was wird gefördert?
Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen in diesen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Förderung der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenzen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Einbringung eines Förderantrages ist das Vorliegen einer positiven Bedarfsprüfung durch die Bildungsdirektion Oberösterreich.
Das Ansuchen muss zeitgerecht vor dem Durchführen der Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Förderungsansuchen bei der Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, unter Anschluss der für die Förderabwicklung erforderlichen Unterlagen.
Formular
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Ausbau institutionelle Kinderbildung und -betreuung (KBBE) (KGD-Geft/E-94)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln für infrastrukturelle Maßnahmen Landesbeitrag bzw. Investitionskostenzuschuss gemäß Vereinbarung Art. 15a B-VG – Elementarpädagogik
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Abwicklung des Förderverfahrens für Gemeinden
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gilt sinngemäß auch für private Rechtsträger
- Richtlinien Gemeindefinanzierung Neu .
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Richtlinien für das Kostendämpfungsverfahren
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Anpassung an die Gemeindefinanzierung Neu
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Formular - Kostenaufstellung
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(siehe weiter unter "Vertragsmuster" / "Kostenzusammenstellung Hochbau OÖ 2018 Formular")
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Verwendungsnachweis (KGD-Geft/E-94a)
für die Förderung von Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Oberösterreich
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