Wer wird gefördert?
Gebietskörperschaften
Was wird gefördert?
Wartung und Optimierung von überregionalen Hangwassergefahrenhinweiskarten entsprechend dem Maßnahmenpunkt 23.2.3 Unterpunkt 1. der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020.
Förderfähige Leistungen/Projektbausteine
- Bearbeitung
- Optimierung
- Neuberechnung
vorliegender Grundlagendaten
Wie wird gefördert?
Förderhöhe und Förderbedingungen
- Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten im Ausmaß von 80 %.
- Bei wettbewerbsrelevanten Vorhaben erfolgt die Förderungsgewährung als de-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
- Die Kosten werden grundsätzlich exkl. MWSt. gefördert. Sofern der/die FörderwerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können die Kosten inkl. MWSt. gefördert werden. Dies ist bei der Projekteinreichung zu belegen.
- Eigenleistungen sind nur maximal bis zur Höhe des Interessentenbeitrages als förderfähige Kosten anrechenbar. Umfang und Art der Eigenleistungen sind im Antrag klar zu definieren.
- Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 20.000 Euro exkl. MWSt. je Vorhaben betragen.
- Sämtliche zur Förderung eingereichten Kosten sind zu plausibilisieren.
Finanzrahmen
Im gegenständlichen Call können Projekte mit einem Gesamtmittelbedarf von 500.000 Euro bedeckt werden. Darüber hinausgehende Einreichungen bzw. Kosten können nicht gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Finanzierung des Projektes muss gewährleistet und durch entsprechende Bestätigungen belegt sein.
- Bearbeitung des gesamten Landesgebietes von Oberösterreich
Abwicklung / Antragstellung
Einreichstelle
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft - Gruppe Hochwasserschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
Email: hw.ww.post@ooe.gv.at
Stichtag
- Letztmalige Möglichkeit zur Projekteinreichung: 31.12.2023
- Bewilligungsstichtag: 31.01.2024
Randbedingungen
- Projekte, die nicht innerhalb der Frist vollständig eingereicht werden, können für das Auswahlverfahren nicht zugelassen werden.
- Als Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt bei postalischer Übermittlung der Poststempel, bei persönlicher Einreichung das Datum des Eingangsstempels.
- Bei elektronischer Übermittlung an die Emailadresse hw.ww.post@ooe.gv.at gilt das Projekt als rechtzeitig übermittelt, wenn alle notwendigen Unterlagen am Stichtag eingegangen sind.
- Die Anträge werden von der Einreichstelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen).
- Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien bewertet und gereiht.
- Bei gleicher Bewertung erfolgt eine Reihung nach dem Datum der vollständigen Einreichung.
- Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Die beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Mitteilung des Anerkennungsstichtages durch die Förderstelle vom Antragsteller begonnen werden.
- Rechnungen und Leistungen, die vor dem Anerkennungsstichtag datieren, können nicht anerkannt werden.
Weiterführende Informationen
- Zahlungsantrag .
- Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2023-2027 "LE-Projektförderungen" .
- Allgemeine Projektanforderungen Hangwasserschutzprojekte .
- Antragsformular .
- Kurzanleitung Antragstellung .
- Vorhabensdatenblatt .
- Formblatt Vergabe .
- Ausfüllanleitung Formblatt Vergabe .
- Formblatt Dokumentation Vergabeverfahren .
- Ausfüllhilfe Vergabedokumentation .
- Ausfüllhilfe Zahlungsantrag .
- Kostenkalkulation .