Ziele des Projekts
- Neugestaltung der Ortsdurchfahrt
- Erneuerung der Straßenentwässerung und -beleuchtung
- Neugestaltung der Parkplatz-Situation
- Errichtung Geh- und Radweg in Fahrtrichtung Pettenbach und Gehweg in Fahrtrichtung Gmunden
- Multifunktionsstreifen in der Straßenmitte der B120 (Ausführung als Querungshilfe oder bepflanztes Gestaltungselement)
Die Umsetzung ist in zwei Bau-Etappen geplant:
- Bauetappe 1: Gemeindekanal, Wasserleitung & Straßenentwässerung
- Bauetappe 2: Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt im Abschnitt Apotheke - Schlosskurve
2022 wurde seitens der Gemeinde mit der Erneuerung von Kanal und Wasserleitung begonnen. Die Kanalbauarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt wurden Ende März 2023 abgeschlossen.
Mit April 2023 haben die eigentlichen Straßenbauarbeiten durch das Land Oberösterreich gestartet - bis Dezember ist der Abschnitt zwischen Kirchenplatz und Apotheke abgeschlossen. Bis dahin sind folgende Arbeiten erfolgt: ein neuer Straßenaufbau, Pflasterungsarbeiten und die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt.
Umleitung bis Mitte Dezember
Die B120 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt halbseitig gesperrt.
Der Bereich bis zur Apotheke ist beidseitig befahrbar, ab dann geht die B120 in eine Einbahn über (Richtung Pettenbach).
Von Pettenbach kommend ist die Zufahrt bis zum Kirchenplatz möglich. Der Verkehr Richtung Gmunden wird großräumig über die Bräuhofgasse bzw. die Neuscharnsteinerstraße umgeleitet.
Fairness bei der Routenwahl...
...bitte umfahren Sie den Ortsbereich Scharnstein großräumig. Die lokale Ausweichroute führt durch das Scharnsteiner Wohngebiet und wird bei hohem Verkehrsaufkommen rasch überlastet sein.
FAQs zu Scharnstein
Nein, dass stimmt nicht. Das Bauvorhaben „Sanierung / Neugestaltung B120“ wurde von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Bewilligungspflichten geprüft. Ergebnis: Bei den Straßenbauarbeiten an der B120 Scharnsteiner Straße handelt es sich um Maßnahmen, für welche weder nach dem Oö. Straßengesetz noch nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) eine Bewilligungspflicht besteht. Die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung wurde natürlich erwirkt.
Diesen Vorwurf hören wir immer wieder, wollen wir jedoch entkräften. Sowohl im Jahr 2022 als auch im April 2023 wurden jeweils zum Baubeginn Informationsveranstaltungen für die Wirtschaftstreibenden in Scharnstein, im Beisein von Vertretern der Wirtschaftskammer Gmunden, abgehalten. Die Vertreter der Landesstraßenverwaltung haben ebenso im Rahmen der Grundeinlöseverhandlungen mit allen betroffenen Grundeigentümern in der Ortsdurchfahrt persönliche Gespräche vor Ort geführt und das Ortsdurchfahrtprojekt, sofern machbar, an die Vorgaben und Wünsche der Grundeigentümer angepasst.
Die Sanierung und Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Scharnstein erfolgt auf mehreren Etappen.
Im Jahr 2022 wurde seitens der Marktgemeinde Scharnstein mit der Erneuerung des Kanals und der Wasserleitung begonnen.
Im April 2023 sind die eigentlichen Bauarbeiten zur Sanierung der Ortsdurchfahrt angelaufen. Da sich die B120 auch vor der Kanalbaustelle schon in einem denkbar schlechten Allgemeinzustand befand, wurden aufwändige Sanierungsarbeiten der Fahrbahn durchgeführt, sowie gleichzeitig nordseitig (auf Seite der Gemeinde) der Gehsteig erneuert und südseitig (auf Seite der Schule) ein Geh- und Radweg errichtet. Zwischen Kirchenplatz und Raika wurde ein mit Bäumen bepflanzter Fahrbahnteiler errichtet. Somit soll zum einen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht und zum anderen eine Verkehrsberuhigung in der Ortsdurchfahrt erzielt werden.
Die Sanierung der B120 im 1. Bauabschnitt ist mit Dezember 2023 abgeschlossen.
Nein das stimmt nicht. Im 1. Bauabschnitt (Schlosskurve – Apotheke) konnten sämtliche Grundflächen, welche für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt benötigt werden, im Rahmen der vom Land OÖ im Jahr 2022 durchgeführten Grundeinlöseverhandlungen gütlich und einvernehmlich erworben werden. Wir wollen jedoch nicht verschweigen, dass im geplanten 2. Bauabschnitt (Apotheke – Kraki) bereits zwei Grundeigentümer keine Bereitschaft zum Grundverkauf signalisiert haben. Die Oö. Landesstraßenverwaltung ist jedenfalls bemüht, auch hier einen Konsens zu finden, Voraussetzung dafür ist allerdings die weitere Gesprächsbereitschaft der betroffenen Grundeigentümer. Aktuell laufen für den 2. Bauabschnitt gerade die Planungen an, sobald die ersten Entwürfe vorliegen., werden auch hier erste Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt
Die Oö. Landesstraßenverwaltung ist, genauso wie die Marktgemeinde Scharnstein, verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen des Budnesvergabegesetztes (BVergG 2018) einzuhalten und umzusetzen. Die Bauarbeiten wurden dementsprechend im offenen Verfahren gemäß BVergG 2018 ausgeschrieben. Nach eingehender und detaillierter Angebotsprüfung wurde die Firma Lahnerbau GmbH als Bestbieter ermittelt.