Sanierung Halbbrücken Türkengraben

Hier finden Sie Informationen zum Fortschritt der Generalsanierung der Halbbrücken Türkengraben 1 und 2 der B126 Leonfeldener Straße im Bereich des "Haselgrabens".

Unser Ziel: Sichere und uneingeschränkte Befahrbarkeit und eine langlebige Brückenkonstruktion.

  • Die B126 Leonfeldener Straße zählt zu einer der Pendler-Hauptrouten in die Stadt Linz. Dementsprechend hoch ist das tägliche Verkehrsaufkommen und somit auch die Belastung der Straße und Brücken. 
  • Die Generalsanierung der beiden Halbbrücken Türkengraben 1 und 2 ist notwendig, da die durch die Bauweise gegebenen Fugen massive Undichtheiten aufweisen. Dadurch wurde die Bauwerksstruktur bereits erheblich geschädigt. 
  • Nun wird ein durchgehendes fugenloses Tragwerk mit einer neuen Abdichtungsebene über die bestehenden Konstruktionen gebaut. Zusätzlich werden auch noch die Randbalken und die Brückenausrüstung erneuert.
  • Umfangreiche Baumaßnahmen sind auch unterhalb der Halbbrücken erforderlich, um die Böschungen abzusichern und zu befestigen.

 

Verkehrsführung

Eine komplexe Verkehrsführung sorgt für eine kurze und sichere Bauzeit

TOTALSPERRE: B126 ab Glasau für die Fahrtrichtung Linz
Umleitung ab Glasau über die L1500 / Kirchschlag

B126 Haselgraben in Fahrtrichtung Bad Leonfelden 
für den Verkehr offen, es ist mit gelegentlichen kurzen Anhaltungen zu rechnen

L1500 Kirchschlager Straße
Umleitungsstrecke für die Fahrtrichtung Linz
von Linz kommend in Richtung Kirchschlag gilt während der Bauzeit ein Fahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen 

LKW Durchzugsverkehr über 3,5 Tonnen 
wird ab Bad Leonfelden großräumig über die B38 - Freistadt - S10 - Linz umgeleitet

Einsatzfahrzeuge im Einsatz (!) und Linienbusse 
fahren mittels Kennzeichenerkennung durch den B126-Baustellenbereich in beide Richtungen

TOTALSPERRE: Abfahrt B126 auf Güterweg Wildberg (im Baustellenbereich)
wegen abgestimmter Instandsetzungsarbeiten der Stützmauer durch den "Wegerhaltungsverband Oberes Mühlviertel"

Fahrverbot ausgenommen Anrainer: Güterwege Wildberg und Hochbuchedt 

 

Häufig gestellte Fragen

Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen, die Generalsanierung der beiden Halbbrücken im Haselgraben dauert bis Anfang September 2022.

Die Verkehrsführung mit der Umleitung in Richtung Linz über Kirchschlag gilt ganztägig und durchgehend bis zum Abschluss der Bauarbeiten.

 

Durch das komplexe Verkehrsführungskonzept konnte die Baudauer von knapp zwei Jahren auf fünf Monate reduziert werden.
Nur bei einer Totalsperre der B126 könnte die Generalsanierung der Halbbrücken noch schneller abgeschlossen werden.

Der relativ enge Baustellenbereich bei dieser Generalsanierung bietet leider keine Möglichkeit den Verkehr örtlich auf Nebenfahrbahnen ausweichen zu lassen, wie dies in den Vorjahren mehrmals praktiziert worden ist.

Erschwerend kommt noch die große Baustellenlänge von über 700m hinzu.

Mit diesen extrem fordernden Eckpunkten haben intensive Vorplanungen stattgefunden und wurden ständig mit der zuständigen Regional-Behörde abgestimmt.

Das vorrangige Ziel war dabei eine möglichst kurze Bauzeit und die Verkehrssicherheit trotz Baustelle gewährleisten zu können.

Die sichere, gefahrlose und schnelle Umsetzung der umfangreichen Generalsanierung der beiden Halbbrücken wird durch die oben beschriebene Verkehrsführung ermöglicht.  

Die eingesetzte Ampelanlage gilt ausschließlich für Einsatzfahrzeuge im Einsatz und Linienbusverkehr.
Würde bei dieser Baustelle der gesamte Individualverkehr über eine wechselweise Verkehrsführung mit Ampel abgewickelt werden, wäre bei der Länge des Bauloses von 700m der Rückstau an den Ampeln nicht mehr zu bewerkstelligen.

Eine Änderung der Fahrtrichtung für einige Stunden täglich wurde in der Vergangenheit bereits bei vergleichbaren Bauvorhaben versucht.

Dies führte jedoch zu großen Unklarheiten bei den Verkehrsteilnehmern über die aktuell gültige Fahrrichtung und damit verbunden leider auch zu gefährlichen und riskanten Fahrmanövern.

Daher wird eine derartige Regelung seitens der Regional-Behörde und der Landesstraßenverwaltung nicht befürwortet.

 

Eine Änderung der Fahrtrichtung für einige Stunden bzw. übers Wochenende wurde in der Vergangenheit bereits bei vergleichbaren Bauvorhaben versucht.

Dies führte jedoch zu großen Unklarheiten bei den Verkehrsteilnehmern über die aktuell gültige Fahrrichtung und damit verbunden leider auch zu gefährlichen und riskanten Fahrmanövern.

Daher wird eine derartige Regelung seitens der Regional-Behörde und der Landesstraßenverwaltung nicht befürwortet.
 

Sowohl die B- als auch die L-Straßen sind Landesstraßen. Die Buchstaben vor den Nummern sind historisch bedingt und treffen keine Aussage über die Wichtigkeit des Straßenzuges. 
Umleitungen werden im Vorfeld mit den zuständigen regionalen Behörden abgestimmt und so eingerichtet, dass sie die bestmögliche Alternative bieten und von den Verkehrsteilnehmern angenommen werden.
Sehr großräumige Umleitungen und Verkehrsführungen mit langen Wartezeiten führen oft dazu, dass eigenständig alternative Wege gesucht werden und die Verkehrsverlagerung ungeordnet abläuft. 

Die Ziele bei der Auswahl der Verkehrsführung waren unter anderem 

  • eine auf ein Minimum reduzierte Bauzeit und
  • eine verkehrstechnisch sichere Verkehrsabwicklung.

Diese Vorgaben haben eine wechselweise Verkehrsführung ausgeschlossen. 

Für eine leistungsfähige wechselweise Anhaltung mit Ampelregelung hätten wir in diesem Fall die Arbeitsbereiche auf maximal 80m Länge einschränken müssen. Nur so wäre eine Befahrung des Baustellenbereiches mit annehmbaren Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer erfüllbar gewesen.

Der gesamte Baustellenbereich beträgt allerdings rund 700m. Mit einer derartigen Verkehrsführung hätte die Bauzeit knapp 2 Jahre (anstatt der nun 5 Monate) betragen.

Gute und sichere Fahrt wünscht