Bezirkshauptmannschaft Perg
Dirnbergerstraße 11 • 4320 Perg
Telefon (+43 7262) 551-0 • Fax (+43 7262) 551-267 399
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Zeckenschutzimpfung (FSME) - Impfaktion 2024

Sie haben die Möglichkeit, diese Impfung auf der BH-Perg im Sanitätsdienst durchführen zu lassen. Da wir eine beschränkte Impfkapazität haben, ist eine Telefonische Anmeldung unter +43 (0)7262 551-67481 erforderlich.


Für weitere Impfmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.


Durch Zecken werden 2 gefährliche Erkrankungen übertragen:

- die Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Während es gegen die Borreliose keinen Schutz gibt und sie im Erkrankungsfall antibiotisch behandelt werden kann, steht gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis keine Behandlung, aber eine von der WHO empfohlene Impfung zur Verfügung.

 

Die durch Zecken übertragbaren Viren führen in einer ersten Erkrankungsphase zu grippeähnlichen Symptomen. Erst in der zweiten Phase kommt es zu einer Beteiligung des Gehirns und der Hirnhäute (Zeckenmeningitis). Bis zu 2 % der FSME-Erkrankungen enden tödlich. Es können Spätschäden wie Lähmungen, Kopfschmerzen, Migräneanfälle oder Wetterfühligkeit zurückbleiben. Der einzige wirksame Schutz gegen diese Erkrankung ist die FSME-Impfung.

In Österreich gibt es kein Bundesland das zeckenfrei ist.  Neben Tirol und der Steiermark weist Oberösterreich die meisten Krankheitsfälle auf. Besonders betroffen sind Kinder und Menschen über 50 Jahre.

Die Hauptaktivität der Zecken liegt im Frühjahr bis Spätsommer/Herbst. Die Grundimmunisierung sollte möglichst so gewählt werden, dass in dieser Zeit bereits ein Schutz besteht.

 

Kosten pro Teilimpfung:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
 €  15,00
  • Jugendliche zwischen vollendeten 15. und 16. Lebensjahr:
€  17,00 (inkl. € 2,-- Arzthonorar)
  • Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr:
€  17,00 (inkl. € 2,-- Arzthonorar)
  • ab dem 3. Kind und weitere unversorgte Kinder:     
€    4,80

Sie erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse) einen Kostenzuschuss pro Impfung von € 4,80 retour.

Sonderregelung:

Für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und allen weiteren unversorgten Kindern vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung übernommen, wenn das erste und das zweite Kind bei der gleichen Impfgelegenheit geimpft wurden.

Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung Euro 4 zu bezahlen.

Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungs-träger, bei welchem das Kind mitversichert ist. Dieser Antrag wird ihnen Vorort mitgegeben.

Die Kosten für die FSME-Impfungen sind Vorort im Sanitätsdienst zu bezahlen.

Bitte bringen Sie Ihre Impfkarte mit und füllen Sie nach Möglichkeit die passende Einverständniserklärung (siehe Downloadbereich unten Weiterführende Informationen) bereits zu Hause aus, und nehmen Sie diese unterschrieben zur Impfung mit.

 

 

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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