Wer wird gefördert?
Grundsätzlich kommen als Förderungswerber in Betracht:
- natürliche Personen
- juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt
mit Niederlassung in Österreich, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb mit Teichwirtschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und deren förderfähige Teichfläche in Österreich liegt.
Was wird gefördert?
Eine ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen über den Zeitraum von 1.1.2022 bis 31.12.2027.
Förderungsvoraussetzungen sind eine in Oberösterreich liegende Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha förderfähiger Teichfläche (Teichfläche inkl. Verlandungszone) im 1. Jahr der Verpflichtung und die Bestätigung der Naturschutzbehörde des Landes Oberösterreich über den naturschutzfachlichen Wert der Teichanlage. Für Teichanlagen, deren naturschutzfachlicher Wert bereits im Rahmen vorhergehender ÖPUL-Programme durch eine Projektbestätigung der Naturschutzbehörde des Landes Oberösterreich dokumentiert wurde, gilt diese Projektbestätigung weiterhin für die gesamte Verpflichtungs- bzw. Vertragsdauer.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form von jährlichen Prämien für die "förderfähige Teichfläche" gewährt und beträgt 450 Euro pro Hektar und Jahr. Die Förderung soll Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung der Auflagen für die umweltfreundliche und ressourcenschonende Bewirtschaftung der Teiche entstehen, ausgleichen. Für Förderwerber, die ihre Teiche biologisch bewirtschaften, wird darüber hinaus eine Zuschlagsstufe von 100 Euro pro Hektar förderfähiger Teichfläche gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre und kann höchstens 6 Jahre betragen. Er beginnt mit frühestens 01.01.2022 und läuft bis längstens 31.12.2027. Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum erstreckt sich grundsätzlich über das Kalenderjahr. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die einbezogenen Flächen über den gesamten Verpflichtungs- und Vertragszeitraum gemäß den inhaltlichen Bewirtschaftungsauflagen zu bewirtschaften sowie alle sonstigen Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen (siehe insbesondere Punkt 10 der Sonderrichtlinie).
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderungsantrag ist bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft bis zum 31.12.2022 einzubringen. Für die Rechtzeitigkeit des Einlangens ist das Eingangsdatum ausschlaggebend. Der Antrag gilt auch in den folgenden Jahren des Verpflichtungszeitraumes als Zahlungsantrag für das jeweilig laufende Jahr im Rahmen der bestehenden Verpflichtung. Für die Förderung kommen nur Anträge in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht wurden. Ein Einstieg in die Maßnahme nach dem 31.12.2022 ist nicht möglich.
Mit der Abwicklung der Förderung ist im Wesentlichen die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung betraut, die Durchführung der Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA), die Vor-Ort-Kontrolle erfolgt durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft – Institut Ökologische Station Waldviertel.
Formular
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Teichförderung
Förderung einer ökologisch wertvollen, extensiven und biologischen Bewirtschaftung von Teichen
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