In Anpassung an den Bibliotheksentwicklungsplan 2025 wurden die Förderrichtlinien für öffentliche Bibliotheken überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst, um eine qualitätsvolle, zeitgemäße Weiterentwicklung der öffentlichen Bibliotheken auch in Zukunft sicherzustellen.
Wer wird gefördert?
- Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden
- Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Pfarrgemeinden
- Öffentliche Bibliotheken in kooperativer Trägerschaft
- Öffentliche Bibliotheken die als Vereine organisiert sind
Was wird gefördert?
- Ergänzung und Erneuerung des Bibliotheksbestands
- EDV-Hardware
- EDV-Software
- Einrichtung der Bibliothek
- Veranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird gefördert?
Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und Zusatzpunkten zusammen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ).
- Wochenöffnungszeit von mindestens vier Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- Zumindest eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer bibliothekarischen Fachausbildung.
- Verwendungsnachweis des Vorjahres (Bestätigung über getätigte Investitionen), sofern im Vorjahr eine Förderung ausbezahlt wurde.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 30. September des jeweiligen Kalenderjahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.