Wer wird gefördert?
Personen, die eine Pflegeausbildung bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger absolvieren, dessen Standort sich im Land Oberösterreich befindet.
Was wird gefördert?
"Pflegeausbildung" im Sinne der Richtlinie umfasst die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG):
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
Wie wird gefördert?
Die Höhe des Oö. Pflegestipendiums beträgt 600,00 Euro monatlich. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der jeweiligen Ausbildung ausbezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Oö. Pflegestipendium kann jeder Person gewährt werden, die eine Pflegeausbildung gemäß der Richtlinie absolviert und es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.
Abwicklung / Antragstellung
Das Ansuchen auf Gewährung des Oö. Pflegestipendiums ist bei der jeweiligen Ausbildungsstätte (Krankenpflegeschulen der Krankenanstalten, Fachhochschule für Gesundheitsberufe) einzubringen.
Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch nur für höchstens sechs Monate und ab September 2022.
Die Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist. Barauszahlungen sind nicht möglich.
Details zum Oö. Pflegestipendium finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Website bzw. erhalten Sie bei Ihrer Ausbildungsstätte (Krankenpflegeschulen der Krankenanstalten, Fachhochschule für Gesundheitsberufe).
Weiterführende Informationen