Filmförderung - Nachwuchsfilm

Förderung für junge FilmemacherInnen zur Unterstützung von Debüt- und Abschlussfilmen.

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Filmschaffende ab dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr, die aufgrund einer laufenden fachspezifischen Ausbildung oder mangels professioneller Vorerfahrung keinen Anspruch auf reguläre Filmförderung haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerische Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Experimental- und Animationsfilme junger oberösterreichischer Filmschaffender.

Wie wird gefördert?

Zu den förderbaren Kosten zählen alle Kosten im Zusammenhang mit der Projektentwicklung bzw. Herstellung oder Verwertung von Filmen (DVD-Herstellung, Aufbereitung für Festivalteilnahmen, Plakatdruck, etc.).

Verpflegungskosten können in einem plausiblen Rahmen anerkannt werden, sofern ein direkter Projektbezug besteht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz von Regisseurin/Regisseur und/oder Drehbuchautor/Drehbuchautorin in Oberösterreich, oder
  • Sitz der Filmproduktionsfirma in Oberösterreich
  • Der Drehort alleine ist nicht ausreichend für eine Förderbasis
  • schlüssiger Verwertungsplan
  • Keine Förderbasis besteht für rein kommerzielle Projekte wie Werbefilme, Imagefilme, Auftragsproduktionen, reine Konzert- oder Bühnenmitschnitte, journalistische Arbeiten sowie Musikvideos.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind beizulegen:

  • Antrag mittels untenstehenden Formulars
  • Treatment und Synopsis
  • gegebenenfalls Drehbuch bzw. Auszüge daraus
  • Regiekonzept
  • Termin- und Produktionsplan
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Verwertungsplan
  • Darstellung des Oberösterreichbezugs
  • Lebensläufe der hauptverantwortlichen Personen
  • gegebenenfalls weitere relevante Zusagen zur Durchführbarkeit (Finanzierungs-Zusagen, eventuell Drehgenehmigungen, LOIs zur Verwertung, etc.)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen. . Falls das Datenvolumen zu groß ist, kann in der Abteilung Kultur ein Upload-Link für die Cloud des Landes Oberösterreich angefordert werden. Eine Übermittlung von Unterlagen über externe Sharing-Seiten (z.B. Wetransfer, Dropbox, Google Drive) ist nicht möglich.

Einreichtermine 2025

5. Dezember 2024 für die Filmkommissionssitzung am 23. Januar 2025

2. Mai 2025 für die Filmkommissionssitzung am 12. Juni 2025

Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der Filmkommissionssitzung nicht direkt nach dem Sitzungstermin bekanntgegeben werden, sondern danach noch einen Genehmigungsprozess durchlaufen, und planen Sie bei der Antragstellung ausreichend Zeit ein.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: