Fahrzeugimport

Hier erfahren Sie alles, was bei einem Import eines Fahrzeuges nach Österreich zu beachten ist.

Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeuges ist seit 1. Juli 2007, dass die Fahrzeugdaten in der Genehmigungsdatenbank (GDB) des Versicherungsverbandes enthalten sind.

Fahrzeuge ab ca. dem Baujahr 2000 wurden für den gesamten EU-Raum geprüft und genehmigt und erhielten dadurch eine EU-Betriebserlaubnis, welche durch eine e-Nummer gekennzeichnet wird. Diese e-Nummer besteht aus einem "e" für EU und einer Folge aus Zahlen und Sonderzeichen. (z.B.: e1*167/2013*00143*01)

Die Eintragung der Daten von Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis in die GDB hat der Erzeuger bzw. dessen Bevollmächtigter (Generalimporteur) durchzuführen.

Die Liste der Bevollmächtigten und der Ansprechpersonen finden Sie weiter unten.

Gibt es keinen Bevollmächtigten oder kommt dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nach, kann die Dateneingabe beim Landeshauptmann (Landesprüfstelle) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.

Die Eintragung der Daten von Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis kann beim Landeshauptmann (Landesprüfstelle) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Dieser kann dann eine Einzelgenehmigung durchführen.
 

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Fahrzeuge, welche eine EU-Betriebserlaubnis besitzen wurden nach gewissen EU-Richtlinien überprüft und genehmigt. In diesen EU-Richtlinien ist ebenfalls festgelegt, dass es ein Dokument geben muss in dem sämtliche technische Daten stehen, welche für die Genehmigung erforderlich waren. Dieses Dokument heißt auf Englisch "Certificate of Conformity" (die Kurzform lautet: COC).

Sie erhalten dieses Dokument vom Fahrzeughersteller oder Generalimporteur.

Fahrzeuge ab ca. dem Baujahr 2000, welche den EU-Richtlinien entsprachen erhielten eine EU-Betriebserlaubnis. Diese ist am Typenschild ersichtlich und besteht aus einem "e" mit anschließend Zahlen und Sonderzeichen.

Fahrzeuge mit einer EU-Betriebserlaubnis sind für gewöhnlich für den gesamten EU-Raum geprüft und genehmigt. Allerdings müssen die Daten noch in die österreichische Datenbank eingetragen werden. In erster Linie ist der Generalimporteur dafür verantwortlich. Sollte es keinen Generalimporteur geben, kann die örtliche Landesregierung die Daten mit Hilfe eines COC-Dokument in die Datenbank eintragen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: