Fahrzeugimport

Hier erfahren Sie alles, was bei einem Import eines Fahrzeuges nach Österreich zu beachten ist.

Bevollmächtigter bzw. Generalimporteur

Fahrzeuge ab ca. dem Baujahr 2000 werden für den gesamten EU-Raum geprüft und genehmigt und erhalten dadurch eine EU-Betriebserlaubnis, welche durch eine e-Nummer gekennzeichnet wird. Diese e-Nummer besteht aus einem "e" für EU und einer Folge aus Zahlen und Sonderzeichen. (z.B.: e1*167/2013*00143*01)

Für die Eintragung von Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis ist der Erzeuger bzw. dessen Bevollmächtigter (Generalimporteur) zuständig!

Die Liste der Bevollmächtigten und der Ansprechpersonen finden Sie weiter unten.
 

Weiterführende Informationen

Gibt es keinen Bevollmächtigten

Gibt es keinen Bevollmächtigten oder kommt dieser seiner Verpflichtung zur Dateneingabe nicht nach, kann die Dateneingabe beim Landeshauptmann (Landesprüfstelle) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden.

Sollte der Bevollmächtigte seiner Verpflichtung der Dateneingabe in die österreichische Datenbank nicht nach gehen können, so ist dies mittels einer FIN bezogenen Bestätigung und Angabe der Verhinderungsgründe nach zu weisen.

Weitere Information finden Sie im folgenden Merkblatt.

Weiterführende Informationen

Fahrzeuge EU-Betriebserlaubnis

Die Eintragung der Daten von Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis kann beim Landeshauptmann (Landesprüfstelle) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Dieser kann dann eine Einzelgenehmigung durchführen.

Weitere Informationen finden unter folgenden Link.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Fahrzeuge, welche eine EU-Betriebserlaubnis besitzen wurden nach gewissen EU-Richtlinien überprüft und genehmigt. In diesen EU-Richtlinien ist ebenfalls festgelegt, dass es ein Dokument geben muss in dem sämtliche technische Daten stehen, welche für die Genehmigung erforderlich waren. Dieses Dokument heißt auf Englisch "Certificate of Conformity" (die Kurzform lautet: COC).

Sie erhalten dieses Dokument vom Fahrzeughersteller oder Generalimporteur.

Fahrzeuge ab ca. dem Baujahr 2000, welche den EU-Richtlinien entsprachen erhielten eine EU-Betriebserlaubnis. Diese ist am Typenschild ersichtlich und besteht aus einem "e" mit anschließend Zahlen und Sonderzeichen.

Fahrzeuge mit einer EU-Betriebserlaubnis sind für gewöhnlich für den gesamten EU-Raum geprüft und genehmigt. Allerdings müssen die Daten noch in die österreichische Datenbank eingetragen werden. In erster Linie ist der Generalimporteur dafür verantwortlich. Sollte es keinen Generalimporteur geben, kann die örtliche Landesregierung die Daten mit Hilfe eines COC-Dokument in die Datenbank eintragen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: