Naturschutz auf der Alm - im ÖPUL

Almen sind häufig durch ein besonders kleinteiliges Mosaik von Lebensräumen charakterisiert. Mit dem Zuschlag "Naturschutz auf der Alm" können Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Almen gesetzt werden.

Was ist der Zuschlag Naturschutz auf der Alm?

"Naturschutz auf der Alm" ist ein optionaler Zuschlag zur Maßnahme Almbewirtschaftung.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die ökologisch wertvolle Almen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und am ÖPUL teilnehmen können (AMA Bestimmungen).

Was wird gefördert?

  • Grundprämie für die Teilnahme an der Maßnahme
  • Naturschutzorientiertes Weidemanagement
  • Naturschutzorientiertes Düngemanagement
  • Biotopmanagement und Pflege von strukturreichen Flächen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Teilnahme mit allen Feldstücken einer Alm und Einhaltung der gemäß Projektbestätigung auf Grundlage des Anhangs E festgelegten Bewirtschaftungsauflagen, wobei eine Festlegung für die Themen Weidemanagement, Düngemanagement sowie Biotopmanagement und Pflege von strukturreichen Flächen möglich ist.
  • Auftrieb von max. 1,5 RGVE/ha Almfutterfläche je Alm, wobei nur Tiere mit einer insgesamten Auftriebsdauer von mindestens 60 Tagen berücksichtigt werden.
  • Vollständiger Verzicht auf organische oder mineralische Düngemittel in Mooren, Feuchtflächen, Kalk- und Silikatmagerrasen, mit Ausnahme von Borstgrasrasen.
  • Es dürfen keine Geländekorrekturen oder Neuentwässerungen stattfinden. Bestehende Drainagen dürfen nur im Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Stelle der Länder ertüchtigt werden.
  • Tränkestellen dürfen nicht in Feuchtflächen oder Quellfluren errichtet werden.
  • Bis spätestens 31.12.2025 sind unabhängig von der Vorqualifikation fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von 4 Stunden aus dem Bildungsangebot eines geeigneten Bildungsanbieters von einer am Almbetrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person (z. B. Hirte oder Almbewirtschafter) in Anspruch zu nehmen. Die Inhalte des Kurses oder der Veranstaltung müssen in maßgeblichem Zusammenhang mit einer naturschutzorientierten und biodiversitätsfördernden Almbewirtschaftung stehen. Anrechenbar sind Kursbesuche ab dem 01.01.2022. Eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung ist an die dafür bereitgestellte AMA-Datenbank zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
  • Eine Almreferenz muss im eAMA vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Begutachtung/Kartierung von Naturschutzflächen – Naturschutz auf der Alm im Rahmen des ÖPUL 2023 - 2027 (LWLD-N/E-17).
  • Konzept mit Düngeplan und/oder Weideplan und/oder Biotopentwicklungsplan.
  • Die Begutachtung der Flächen mit Konzepterstellung wird durch die Abteilung LNO https://www.land-oberoesterreich.gv.at/171796.htm und im Gebiet des Nationalparks Oö. Kalkalpen durch dortiges Fachpersonal durchgeführt.

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag für das Förderjahr 2025 ist bis 30. April 2024 bei der Abteilung Naturschutz im Amt der Oö. Landesregierung einzubringen.
  • Begutachtung und Konzepterstellung durch Abteilung LNO bzw. Nationalpark Oö. Kalkalpen.
  • Bereitstellung der Projektbestätigung im eAMA.
  • Beantragung der Maßnahme im Mehrfachantrag von 2.11.2024 - 31.12.2024

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: