Chorwesen

Förderung von Chören für Konzerte, Jahresprogrammen und sonstiger Kosten.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden oberösterreichische Chöre, wobei es sich bei der Förderwerberin/beim Förderwerber um eine natürliche Person oder einen Verein handeln muss.

Was wird gefördert?

  • Jahresprogramme
  • Konzerte
  • Ankäufe und Reparatur von Instrumenten
  • Einkleidung
  • Aus- und Weiterbildungskosten
  • laufende Kosten wie Honorare für Instrumentalisten, Solisten, Aushilfen
  • Kosten für Veranstaltungen, Notenmaterial, Raummieten etc.

Nicht gefördert werden Chorausflüge und die musikalische Umrahmung von privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern etc. 

Wie wird gefördert?

Vergeben werden Jahresprogramm- und Projektförderungen, sowie Investitionsförderung für Instrumente und Kleidung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Vereinssitz bzw. das Wirken des Chores in Oberösterreich müssen gegeben sein
  • Regelmäßige Konzerte, mit mindestens zwei konkreten öffentlich zugänglichen Terminen pro Jahr, müssen veranstaltet werden.

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das untenstehende Antragsformular KGD-K/E-5 unter Angabe der geplanten öffentlichen Auftritte inkl. Termine.

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Anzahl öffentlicher Konzerte
  • Aufführung zeitgenössischer Werke
  • Schwerpunktsetzung auf Kompositionen oberösterreichischer Musikerinnen/Musiker
  • Nachwuchsförderung
  • aktive Aus- und Weiterbildung
  • Teilnahme an nationalen oder internationalen Wettbewerben
  • regionale Bedeutung
  • Kulturbotschafter für Oberösterreich
  • Wettbewerbsteilnahme

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: