Wer wird gefördert?
Gefördert werden oberösterreichische Chöre, wobei es sich bei der Förderwerberin/beim Förderwerber um eine natürliche Person oder einen Verein handeln muss.
Was wird gefördert?
- Jahresprogramme
- Konzerte
- Ankäufe und Reparatur von Instrumenten
- Einkleidung
- Aus- und Weiterbildungskosten
- laufende Kosten wie Honorare für Instrumentalisten, Solisten, Aushilfen
- Kosten für Veranstaltungen, Notenmaterial, Raummieten etc.
Nicht gefördert werden Chorausflüge und die musikalische Umrahmung von privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern etc.
Wie wird gefördert?
Vergeben werden Jahresprogramm- und Projektförderungen, sowie Investitionsförderung für Instrumente und Kleidung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Vereinssitz bzw. das Wirken des Chores in Oberösterreich müssen gegeben sein
- Regelmäßige Konzerte, mit mindestens zwei konkreten öffentlich zugänglichen Terminen pro Jahr, müssen veranstaltet werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das untenstehende Antragsformular KGD-K/E-5 unter Angabe der geplanten öffentlichen Auftritte inkl. Termine.
Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:
- Anzahl öffentlicher Konzerte
- Aufführung zeitgenössischer Werke
- Schwerpunktsetzung auf Kompositionen oberösterreichischer Musikerinnen/Musiker
- Nachwuchsförderung
- aktive Aus- und Weiterbildung
- Teilnahme an nationalen oder internationalen Wettbewerben
- regionale Bedeutung
- Kulturbotschafter für Oberösterreich
- Wettbewerbsteilnahme
Formular
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Kulturförderung nach Fair Pay (KGD-K/E-41)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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