Publizitätsmaßnahmen für geförderte Agrar- und LEADER-Projekte LE 2023-2027

Informationen zur Kennzeichnung von Veröffentlichungen geförderter Agrar-und LEADER-Projekte.

Bitte verwenden Sie im Sinne eines hohen Wiedererkennungswertes und eines einheitlichen Erscheinungsbildes nur die offiziellen Mustervorlagen. Diese beinhalten bereits alle für die Einhaltung der Publizitätsvorgaben erforderlichen Elemente und stehen auf dieser Seite ebenso zur praktischen Anwendung bereit wie ein Informationsblatt zur Publizität für Begünstigte, in dem die wichtigsten Inhalte zu den einzuhaltenden Bestimmungen zusammengefasst sind. 

Weiterführende Informationen

Kennzeichnung von Veröffentlichungen geförderter Projekte

Veröffentlichungen (Broschüren, Magazine, Zeitschriften, Inserate etc.) und Plakate der aus dem Programm LE 23-27 finanzierten Maßnahmen und Aktionen müssen einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos enthalten:

  •  das BML-Logo
  • das entsprechende Bundesländer-Logo
  • falls zutreffend: das LEADER-Logo
  • das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: "Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete"

Bei Printmedien sind die genannten Gestaltungselemente gut sichtbar auf der Titelseite der Veröffentlichung anzubringen. 

Optional haben die Begünstigten und Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre eigenen Logos einzubringen. Bei der Verwendung mehrerer Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten. 

Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so sind die beteiligenden Bundesländer anzuführen. 

Kann die Logoleiste in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Einsatz kommen (z. B. aus Platzgründen, insbesondere im Zusammenhang mit Kleinanzeigen/-inseraten etc.), so ist stattdessen - je nach Förderungskombination - folgender Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union (LEADER)" bzw. "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union (LEADER)".

Auf Internetseiten, die finanziell unterstütze Vorhaben und Aktionen betreffen, ist zusätzlich die Verknüpfung zu folgenden Stellen anzulegen:

  • Eine für kommerzielle Zwecke vom Förderungswerber/Förderungswerberin genutzte Internetseite, hat auf der Hauptseite Informationen über das geplante Vorhaben, dessen Ziele und Ergebnisse sowie einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union zu enthalten. Es muss eine Verbindung zwischen dem Zweck der Internetseite und der Unterstützung des Vorhabens bestehen.

LEADER Logoleisten zum Herunterladen

Der Förderhinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von Bund, LE 23-27,  Land Oberösterreich bzw. weiteren Landeslogos, LEADER (außerhalb der Logoleiste) und Europäischen Union. Sie finden die vorgefertigte Logoleiste nachfolgend für die weitere grafische Verwendung.

Um ein Logo abzuspeichern, klicken Sie auf das Bild oder den Link des gewünschten Logos. Wählen Sie im Fenster Dateidownload "Speichern". Oder klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild oder den gewünschten Link, "Ziel speichern unter ..." auswählen und abspeichern.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: