Gleichstellungsprogramm 2022-2027

Das Gleichstellungsprogramm 2022-2027 ist auf eine sich wandelnde, vielfältige und geschlechtergerechte Gesellschaft ausgerichtet. Damit soll die Gleichstellung bzw. Gleichbehandlung der Geschlechter im Oö. Landesdienst weiter vorangetrieben werden.

Am 28. November 2022 wurde auf Vorschlag der Gleichbehandlungskommission des Landes von der Oö. Landesregierung ein neues Gleichstellungsprogramm für den Oö. Landesdienst beschlossen.

Das Programm ist für einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt und gilt für alle Personen, die beim Land Oberösterreich beschäftigt sind (umfasst auch rechtlich verselbständigte Anstalten, Betriebe und sonstigen Einrichtungen).

Die Gleichbehandlungskommission hat das neue Gleichstellungsprogramm auf Basis von personalstatistischen Analysen und aufbauend auf den Ergebnissen, der im Sommer 2022 durchgeführten Befragungen aller Landesbediensteten, erarbeitet.

Es wurde das Ziel verfolgt, die Programminhalte auf eine sich wandelnde, vielfältige und geschlechtergerechte Gesellschaft auszurichten. Vor diesem Hintergrund wurden die zwei nachfolgenden besonders aktuellen Themenschwerpunkte aufgegriffen und in den Fokus gerückt.

Themenschwerpunkte

Veränderte Lebensentwürfe und -umstände verlangen im beruflichen Alltag zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle. Während viele positive Errungenschaften (u.a. Homeoffice) dies bereits ermöglichen, besteht im Oö. Landesdienst besonders in Bezug auf Teilzeitbeschäftigung bei Führungskräften noch Aufholpotential. Der Mut zur Veränderung, das Abgehen von gewohnten Strukturen und gegenseitiges Entgegenkommen sind dabei Voraussetzungen, die im Gleichstellungsprogramm festgehalten wurden und nachzulesen sind.

Der Wert einer diskriminierungsfreien Sprache soll durch das Gleichstellungsprogramm besonders hervorgehoben werden. Gerade im Hinblick auf die Debatte um das dritte Geschlecht, kommt diesem Thema immer mehr Wichtigkeit zu. Welche Umsetzungsmöglichkeit sich in Bezug auf eine geschlechtergerechte Ausdrucksweise ergeben und wie diese gelingen kann, wurde im Gleichstellungsprogramm zum zentralen Inhalt gemacht.


Maßnahmenkatalog

Zur Umsetzung der Themenschwerpunkte "Führen in Teilzeit" und "Gendergerechte Sprache", wird aktuell von der Gleichbehandlungskommission des Landes ein Vorschlag für einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser soll Vorgaben enthalten, wie die Inhalte des Gleichstellungsprogramms verwirklicht werden können.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen liegt letztendlich in der fachlichen Zuständigkeit der jeweiligen Organisationseinheiten der Landesverwaltung. Aus diesem Grund bedarf es an persönlichen Beiträgen in den unterschiedlichsten Aufgaben- und Wirkungsbereichen, um die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu ermöglichen!
 

 

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