Die Oö. Landesregierung hat auf Vorschlag der Gleichbehandlungskommission des Landes ein Gleichstellungsprogramm für den Oö. Landesdienst zu erlassen.
Durch das Gleichstellungsprogramm sollen bestehende Unterrepräsentationen in den Funktionslaufbahnen bzw. Verwendungs- oder Entlohnungsgruppen sowie bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden. Dazu sind entsprechende personelle, organisatorische bzw. aus- und fortbildenden Maßnahmen sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Betreuungspflichten vorzusehen.
Das Programm ist für einen Zeitraum von sechs Jahren zu erstellen, wobei es wird nach drei Jahren an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird.