Förderung von strategiekonformen Tourismusinnovationsprojekten im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024

Förderung von Tourismusprojekten zur Umsetzung der Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2030.

Allgemeines

Die tourismuspolitischen Strategien und Zielsetzungen des Landes Oberösterreich sind in der von der Oö. Landesregierung beschlossenen "Landes-Tourismusstrategie 2030" festgelegt und somit Grundlage für dieses Förderprogramm.

Mit diesem strategiekonformen Förderprogramm soll die Umsetzung der "Landes-Tourismusstrategie 2030" in den Bereichen der dort definierten "Meilensteine" und "Aktionsfelder" durch eine zielorientierte Förderung des Landes Oberösterreich bestmöglich unterstützt werden. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Entwicklung innovationsgetriebener betriebs- und branchenübergreifender Allianzen & Netzwerke und auf die Entwicklung und Vermarktung wettbewerbsfähiger Produkt-Markt-Kombinationen gelegt, die durch zeitlich befristete Förderschwerpunkte unterstützt werden sollen.

Die gegenständliche Förderrichtlinie regelt die transparente und nachvollziehbare Vergabe von Förderungen des Landes Oberösterreich für strategiekonforme Tourismusinnovationsprojekte.

In den auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie abgeleiteten spezifischen Programmdokumenten werden die thematischen und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen detailliert festgelegt. Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich auf Basis dieser spezifischen Programmdokumente möglich.

Förderung von überbetrieblichen Kooperationen

Wer wird gefördert?

  • Bestehende oder neue Kooperationen aus Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

  • Eine Mehrzahl der kooperierenden Unternehmen muss (ordentliches oder freiwilliges) Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF. sein.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur (Weiter-)Entwicklung innovativer und buchungsrelevanter touristischer Produkte, welche einen Beitrag zur Umsetzung der "Landes-Tourismusstrategie 2030" leisten.

Wie wird gefördert?

  • Durch einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu max. 30 Prozent der förderbaren Kosten.
  • Die förderbaren Kosten dürfen die Untergrenze von 40.000 Euro nicht unter- bzw. die Obergrenze von 300.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist bis 31.12.2024 möglich.

Förderung von touristischen Infrastruktureinrichtungen

Wer wird gefördert?

  • Physische und juristische Personen, sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sowie Tourismusgemeinden und Tourismusorganisationen gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF.

  • Unternehmen müssen (ordentliches oder freiwilliges) Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF. sein.

Was wird gefördert?

  • Errichtung oder Weiterentwicklung von touristischen Infrastrukturen mit überregionaler Bedeutung, welche einen Beitrag zur Umsetzung der "Landes-Tourismusstrategie 2030" leisten.

  • Als touristische Infrastrukturen mit überregionaler Bedeutung gelten die zur Nutzung durch den ortsfremden Nächtigungs- und Ausflugsgast erforderlichen, über die Versorgung der einheimischen Bevölkerung hinausgehenden, (Freizeit-)Einrichtungen welche keine touristische Suprastruktur (Beherbergung, Gastronomie, Information) darstellen.

Wie wird gefördert?

  • Durch einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu max. 20 Prozent der förderbaren Kosten.
  • Die förderbaren Kosten dürfen die Untergrenze von 40.000 Euro nicht unter- bzw. die Obergrenze von 1 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist bis 31.12.2024 möglich.

Förderung von touristischen Veranstaltungen

Wer wird gefördert?

  • Physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts.

  • Unternehmen müssen (ordentliches oder freiwilliges) Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF. sein.

Was wird gefördert?

  • Die Entwicklung, Durchführung und Vermarktung wertschöpfungs- und nächtigungsrelevanter touristischer Schwerpunktveranstaltungen, welche einen Beitrag zur Umsetzung der "Landes-Tourismusstrategie 2030" leisten.

  • Förderbare Veranstaltungen müssen insbesondere mehrere der folgenden Kriterien aufweisen:
    • Internationale und/oder nationale Strahlkraft
    • Mehrtägigkeit inkl. begleitendem Rahmenprogramm
    • Touristische Belebung der Nebensaison(en)
    • Thematische Leitveranstaltung
    • Kooperation mit Tourismus-Organisationen und Medien
    • Vernetzung von Tourismus / Wirtschaft / Sport / Kultur

Wie wird gefördert?

  • Durch einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu max. 25 Prozent der förderbaren Kosten.
  • Die förderbaren Kosten dürfen die Untergrenze von 40.000 Euro nicht unter- bzw. die Obergrenze von 400.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist bis 31.12.2024 möglich.

Abwicklung / Antragstellung

Zur Beantragung einer Tourismusförderung ist der jeweilige Förderantrag zu verwenden und samt den darin genannten Informationen und Unterlagen, sowie rechtsgültig unterfertigt beim Land Oberösterreich, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, einzubringen. Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen beim Land Oberösterreich einlangen.

Formulare

  • Überbetriebliche Touristische Kooperationen (LWLD-Wi/E-39)

    Antrag auf Gewährung einer Förderung für strategiekonforme Tourismusinnovationsprojekte

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  • Touristische Infrastruktureinrichtungen (LWLD-Wi/E-38)

    Antrag auf Gewährung einer Förderung für strategiekonforme Tourismusinnovationsprojekte

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  • Touristische Veranstaltungen (LWLD-Wi/E-37)

    Antrag auf Gewährung einer Förderung für strategiekonforme Tourismusinnovationsprojekte

    Herunterladen 461,93 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: