Wer wird gefördert?
Es können nur Vereine, die in der Landessportorganisation anerkannt sind, aus den Mitteln des Sportressorts unterstützt werden. Grundvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem oö. Dach- oder Fachverband sowie die Ausübung einer anerkannten Sportart, lt. Oö. Sportartenverordnung.
Was wird gefördert?
Die Nachwuchssportförderung ist eine jährliche finanzielle Unterstützung für Aufwendungen im Nachwuchsbereich der oö. Sportvereine.
Die Förderhöhe richtet sich nach folgenden Parametern:
- Vereinsgröße – Anzahl der Sektionen im Verein
- Aufwendungen des Vereins für den Nachwuchsbereich im abgelaufenen Jahr: Miete, Übungsleiter/in, Trainer/in, Sportlehrer/in, Sportgerätebeschaffung, Entsendungen
- Voraussichtliche Aufwendungen für den Nachwuchsbereich im laufenden Jahr: Miete, Übungsleiter/in, Trainer/in, Sportlehrer/in, Sportgerätebeschaffung, Entsendungen
- Erfolge aus dem Vorjahr
- Besondere Aktivitäten im laufenden Jahr
Wie wird gefördert?
individuell
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Aktive Nachwuchsarbeit im Verein, insbesondere Abhaltung von regelmäßigen Nachwuchstrainings, Wettkämpfen oder sonstigen sportlichen Events im Nachwuchsbereich.
Abwicklung / Antragstellung
Förderansuchen für eine Nachwuchsförderung können nur für das laufende bzw. kommende Sportjahr abgegeben werden und sind mittels Formular, welches auf der Website des Landes Oberösterreichs (www.land-oberoesterreich.gv.at) sowie auf der Homepage des Sportlandes Oberösterreichs (www.sport-ooe.at) abrufbar ist, direkt an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abt. Gesellschaft, Landessportdirektion, Stockbauernstraße 8, 4021 Linz zu richten. Förderansuchen können auch per Mail an sport.post@ooe.gv.at eingereicht werden.