Wer wird gefördert?
Gemeinden
Was wird gefördert?
Maßnahmen an Haltestellen auf Landes- und Gemeindestraßen, welche im regionalen Kraftfahrlinienverkehr von Unternehmen, die entweder selbst regionale Kraftfahrlinien betreiben oder die im Auftrag von Unternehmen, die selbst Kraftfahrlinien betreiben, Kraftfahrlinienverkehre durchführen (Anmietung) und am Oberösterreichischen Verkehrsverbund teilnehmen, bedient werden.
- Neuerrichtung von Bushaltestellen
- Errichtung oder Erneuerung von Wartehäuschen
- Flankierende Maßnahmen zum Abbau der Zugangsbarrieren zum öffentlichen Verkehr
(zB Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit; Fahrradabstellanlagen)
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung beträgt maximal 50 % der Gesamtaufwendungen, wenn die Anforderungen zur Gänze erfüllt sind und kann reduziert werden, falls die qualitativen Anforderungen nicht zur Gänze erfüllt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Haltestelle wurde mittels Bescheid genehmigt.
- Die technisch-rechtliche Genehmigungsfähigkeit der gegenständlichen Haltestelle wurde von der ortszuständigen Straßenmeisterei bzw. einem Verkehrssachverständigen dokumentiert und entspricht den "Richtlinien zur Festlegung und Bemessung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs".
- Die Haltestelle weist im Durchschnitt mehr als fünf Einsteiger an Schultagen auf.
- Der Bedarf ist auch zukünftig gegeben und die Bedienung des Linienverlauf bzw. des Streckenabschnitts, indem die Haltestelle liegt, bleibt aufrecht.
- Die Gemeinde verpflichtet sich zur dauernden Reinigung, Pflege und Instandhaltung des Witterungsschutzes.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (Email: PLOE.GVOEV.Post@ooe.gv.at) zu übermitteln.
Formular
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Haltestellenförderung (SVD-GVöVerk/E-15)
Vormerkung
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Haltestellenförderung (SVD-GVöVerk/E-15a)
Ausgabenübersicht
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Haltestellenförderung
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