Wer wird gefördert?
Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.
Abwicklung / Antragstellung
Um den Landesbeitrag ist bis spätestens 31. August eines jeden Kalenderjahres mittels Formblatt KGD-Geft/E-84 anzusuchen.
Die Förderung wird gemäß den Richtlinien in einer Jahresrate für das jeweilige Kalenderjahr angewiesen.