Landesbeitrag für Gemeinden zum Transport von Kindergartenkindern

Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.

Wer wird gefördert?

Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.

Abwicklung / Antragstellung

Um den Landesbeitrag ist bis spätestens 31. August eines jeden Kalenderjahres mittels Formblatt KGD-Geft/E-84 anzusuchen.

Die Förderung wird gemäß den Richtlinien in einer Jahresrate für das jeweilige Kalenderjahr angewiesen.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: