Wer wird gefördert?
Oberösterreichische Schulerhalter für Volksschulen, Mittelschulen sowie Polytechnische Schulen.
Was wird gefördert?
Ankauf von Büchern, Zeitschriften und E-Readern.
Wie wird gefördert?
- Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Investitionskosten.
- Volksschulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 800 Euro pro Schule.
- Mittelschulen und Polytechnische Schulen: Anerkannt wird ein Investitionsbetrag von maximal 1.000 Euro pro Schule.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Anträge dürfen ausschließlich Investitionen aus dem Schuljahr 2024/2025 enthalten.
- Volksschulen: Kein eigener Büchereiraum erforderlich; die Förderung wird auch für sogenannte Klassenbüchereien gewährt; Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in (Ausbildungsbestätigung ist vorzulegen).
- Mittelschulen und Polytechnische Schulen: Eigener Raum für die Bücherei sowie Ausbildung einer Lehrkraft zum/zur Schulbibliothekar/in (Ausbildungsbestätigung ist vorzulegen).
Abwicklung / Antragstellung
- Pro Schule kann nur ein Antrag gestellt werden.
- Der Antrag ist bis 5. Juli 2025 mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.