Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen

Gefördert werden Gemeinden als Pflichtschulerhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

OÖ Gemeinden als gesetzliche Pflichtschulerhalter

Was wird gefördert?

Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen in oö. öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen

Wie wird gefördert?

Förderung der anerkennbaren Bruttoinvestitionskosten entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenzen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für die Einbringung eines Förderantrages ist das Vorliegen einer positiven Bedarfsprüfung durch die Bildungsdirektion Oberösterreich.

Das Ansuchen muss zeitgerecht vor dem Durchführen der Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Abwicklung / Antragstellung

Mittels Förderungsansuchen bei der Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, unter Anschluss der für die Förderabwicklung erforderlichen Unterlagen.

 

Formular

  • Beilagen

Folgende Merkblätter und Erlässe sind zu beachten:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: