Wer wird gefördert?
OÖ Gemeinden als gesetzliche Pflichtschulerhalter
Was wird gefördert?
Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen in oö. öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen
Wie wird gefördert?
Förderung der anerkennbaren Bruttoinvestitionskosten entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU unter Berücksichtigung der Geringfügigkeitsgrenzen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Einbringung eines Förderantrages ist das Vorliegen einer positiven Bedarfsprüfung durch die Bildungsdirektion Oberösterreich.
Das Ansuchen muss zeitgerecht vor dem Durchführen der Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Mittels Förderungsansuchen bei der Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, unter Anschluss der für die Förderabwicklung erforderlichen Unterlagen.
Formular
Folgende Merkblätter und Erlässe sind zu beachten:
- Abwicklung des Förderverfahrens für Gemeinden .
- Richtlinien Gemeindefinanzierung Neu .
-
Formular Kostenaufstellung
.
(siehe weiter unter "Vertragsmuster" / "Kostenzusammenstellung Hochbau OÖ 2018 Formular")