Vermietungsbewilligung

Informationen zur Vermietung von Zivilluftfahrzeugen

Zur gewerbsmäßigen Vermietung von Zivilluftfahrzeugen ist gemäß § 116 Luftfahrtgesetz eine Bewilligung des Landeshauptmannes erforderlich (Vermietungsbewilligung).

Die Vermietung von Zivilluftfahrzeugen im Rahmen dieser Bewilligung darf nur an Personen erfolgen, die den zur Führung des betreffenden Luftfahrzeuges erforderlichen Zivilluftfahrerschein besitzen.

Die Vermietungsbewilligung ist insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies im Interesse der Verkehrssicherheit geboten erscheint.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Vermietungsbewilligung

  • Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, verlässlich, fachlich geeignet und Halter der zu vermietenden Luftfahrzeuge sein.
  • Die Sicherheit des Betriebes muss gewährleistet und ein Bedarf vorhanden sein.

  • Die für die Vermietung in Aussicht genommenen Zivilluftfahrzeuge müssen die österreichische Staatszugehörigkeit besitzen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: