Landesamtsdirektor Mag. Thomas Schäffer

Der Landesamtsdirektor nimmt gemäß Artikel 54 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes 1991 an den Sitzungen des Landtages und der Landesregierung teil.

Landesamtsdirektor Mag. Thomas Schäffer (Quelle: Peter Mayr, Land OÖ)

(Quelle: Peter Mayr, Land )

geboren am 25. Jänner 1979

Zustelladresse:
4021 Linz, Landhausplatz 1
Tel.: (+43 732) 77 20-121 29
Fax: (+43 732) 77 20-116 21

E-Maillad.schaeffer@ooe.gv.at

Zur Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Landesregierung bestellt die Landesregierung einen rechtskundigen Bediensteten des Amtes der Landesregierung als Landesamtsdirektor. Die Bestellung erfolgt für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung.

Er ist somit der höchste Beamte des Landes Oberösterreich und hat für den einheitlichen und geregelten Geschäftsgang in sämtlichen Zweigen der Landesverwaltung zu sorgen. Er ist in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung das Hilfsorgan des Landeshauptmannes.

Der Landesamtsdirektor nimmt gemäß Artikel 54 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes 1991 an den Sitzungen des Landtages und der Landesregierung teil. Eine beschließende Stimme kommt ihm in seiner Eigenschaft als Landesamtsdirektor nicht zu; eine beratende Stimme nur bei den Sitzungen der Landesregierung. Für den Fall der Verhinderung des Landesamtsdirektors ist in gleicher Weise ein rechtskundiger Verwaltungsbeamter als Landesamtsdirektor-Stellvertreter zu bestellen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: