Wer wird gefördert?
Nicht auf Gewinn orientierte Landschaftspflegevereine oder NGOs, die ihren Sitz in Oberösterreich haben und naturschutzfachlich hochwertige Flächen in Oberösterreich bewirtschaften oder deren Bewirtschaftung verwalten.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind Aufwände und Sachkosten von nicht Gewinn orientierten
Landschaftspflegevereinen oder NGOs, die zur Bewirtschaftung und Verwaltung naturschutzfachlich
wertvoller Flächen notwendig sind:
- Anschaffung von landwirtschaftlichen Werkzeugen und Geräten zur Flächenpflege
- Verschleißmaterial, Servicekosten und Reparaturen, Einstellkosten von Geräten zur Flächenpflege
- Personen- und Sachversicherungen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit
- Pachtkosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Pflege von Naturschutzflächen
- Gebühren für die Benutzung von Wegen
- Auslagen für das Grundstücksmanagement (z.B. Fahrtkosten, Barauslagen für Verpflegung bei Umweltbaustellen bis max. 1.000,00 € pro Jahr, Gebühren, Vermessungskosten etc.)
- Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung von Schnittgut, wenn keine Möglichkeit zur tierischen Verwertung besteht
Wie wird gefördert?
Die Förderung ist pro Förderwerber mit 100 % der nachweisbaren Nettokosten, jedoch mit einer Deckelung des maximalen Förderungsbetrags bzw. des Grundstücksmanagements nachfolgender Einstufung:
Verwaltete Fläche | Maximaler Förderbetrag |
0-20 Hektar | 5.000,00 € |
21-50 Hektar | 15.000,00 € |
Über 51 Hektar | 20.000,00 € |
Eine Förderung kann nur nach Maßgabe der budgetären Bedeckung erfolgen.
Abwicklung / Antragstellung
Förderformular „Allgemeine Naturschutzförderungen“ (LWLD-N/E-16) mit der Beilage von Rechnungs- und Zahlungsnachweisen bevorzugt in digitaler Form. Stichprobenartige Kontrollen der Maßnahmenumsetzungen durch die Förderstelle.