Wer wird gefördert?
Alle Schüler:innen und Lehrlinge, die zwischen dem 31. August 1999 und 1. September 2017 geboren wurden und die im Dezember 2023 (Stichmonat!) Sozialhilfe bezogen haben.
Jene Bezieher:innen, die Gutscheine erhalten, bekommen von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Verständigungsschreiben. Dieses Schreiben berechtigt zum Erhalt der Gutscheine.
Abwicklung / Antragstellung
- Die Verteilung der Gutscheine erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörden.
- Die Berechtigten können unter Vorlage des Verständigungsschreibens und Identitätsnachweis die Gutscheine in den Abholstellen des Bezirkes (z.B. Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaften) abholen.
DIE GUTSCHEINE KÖNNEN NUR IN DEN ABHOLSTELLEN IHRES EIGENEN BEZIRKES/MAGISTRATES ABGEHOLT WERDEN.
BITTE GEHEN SIE ZU JENER BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE (BH ODER MAGISTRAT), VON DER SIE AUCH SOZIALHIlFE BEZIEHEN!
Weiterführende Informationen