Wer wird gefördert?
Unternehmen, die Mitglieder der Sparte „Industrie“, der Sparte „Gewerbe und Handwerk“ oder der Sparte „Informations- und Consulting“ (Förderbar in dieser Sparte sind ausschließlich Mitglieder der Fachgruppe „Entsorgungs- und Ressourcenmanagement“ sowie der Fachgruppe „Druck“) bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und deren Investitionsvorhaben den erwähnten Sparten/Fachgruppen zuzuordnen sind.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle Vermögenswerte (z.B. Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Maschinen) und in immaterielle Vermögenwerte, die in der Bilanz aktiviert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bzw. Zinsenzuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Arten:
- Landesförderung (Kooperationsförderung) zum aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland (Antragsformular nach Punkt 5.2.3.)
- Ausschließliche Landesförderung (Antragsformular nach Punkt 5.2.4.)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.
Formular
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Unternehmens-Innovationsförderung - Kooperationsförderung zum aws erp-Programm (Punkt 5.2.3. der Richtlinien) (LWLD-Wi/E-6a)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Unternehmens-Innovationsförderung - Ausschließliche Landesförderung - (Punkt 5.2.4. der Richtlinien) (LWLD-Wi/E-6)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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