Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die eine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung eines Lebensmitteleinzelhandels (inkl. Nachweis über ein Vollsortiment – lt. Anlage bei den Richtlinien) besitzen, max. 15 MitarbeiterInnen in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort beschäftigen und max. 7 Standorte führen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details sind der unten angeführten Richtlinie zu entnehmen.
Formular
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Greißlerei-Förderung
Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich