Unternehmens- und Forschungskooperationsförderung

Anbahnung und Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mindestens 3 KooperationspartnerInnen mitwirken.

Wer wird gefördert?

Unternehmen,

  • die Mitglieder bei einer Cluster- und Netzwerk-Initiative des Landes Oberösterreich sind,
  • und die den Firmensitz in Oberösterreich  haben oder zumindest einen physischen Schwerpunktstandort in Oberösterreich haben, dem die projektrelevante Tätigkeit zur Gänze und nachweislich zuordenbar ist.
  • Die FörderungswerberInnen müssen darüber hinaus Mitglieder bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich (ausgenommen: Leitbetriebe des Oö. Gesundheitswesens) oder Mitglieder der Kammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mindestens 3 KooperationspartnerInnen mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Oö. Wirtschaft hat.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien, Programmdokumente) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Richtlinien zu entnehmen.

Formular

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