Fair Pay

Das Land Oberösterreich unterstützt die faire Bezahlung im Kunst- und Kulturbetrieb mit zusätzlichen Mitteln, die im Wege der Programm- und Projektförderung abgerufen werden können.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vereine, Institutionen, Kulturstätten und Kulturschaffende deren Programm überwiegend in Oberösterreich verortet ist, die eine Projekt- oder Programmförderung aus Kulturmitteln beziehen und einen Fair Pay Gap von über 40% aufweisen.

Was wird gefördert?

Personal- und Honorarkosten im Rahmen von kulturellen Projekten und Programmen. Als Basis für die Berechnung der Fair-Pay konformen Kosten gelten die Richtsätze und Honorarempfehlungen der jeweiligen Interessensvertretungen, beispielsweise:

  • Fair Pay Rechner der KUPF
  • Honorarempfehlungen der IG Kultur
  • Honorarempfehlungen / Tagesrichtsätze der IGFT, Mica, etc.

Weitere Informationen dazu finden sich im Fair Pay Reader des Kulturrat Österreich

Wie wird gefördert?

Fair Pay Zusatzmittel werden als gesondert ausgewiesene Förderaufstockung zu Programm- oder Projektförderung vergeben. Das Ausmaß der Förderung orientiert sich am Anteil der Basisförderung an den Gesamtkosten.

Es handelt sich um eine zweckgewidmete Förderung, die im Sinne von Fair Pay zu verwenden ist, mit dem Ziel, eine entsprechende Steigerung der Personal- und Honorarkosten zum Vergleichszeitraum 2023 zu erzielen. Die Verwendung der Fair Pay Mittel ist im Zuge des Verwendungsnachweises für die Projekt- bzw. Programmförderung nachzuweisen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das eingereichte Vorhaben erhält eine Projekt- bzw. Programmförderung aus Kulturmitteln.
  • Der Fair Pay Gap (d. h. die Abweichung der aktuellen Personal- und Honorarkosten zu einer Budgetierung lt. Fair Pay Richtlinien) beträgt mindestens 40 %.
  • Die angegeben Fair Pay Kosten orientieren sich an den Empfehlungen der Interessensgemeinschaften und sind plausibel dargestellt.
  • Die handelnden Personen verfügen über entsprechende Fachkompetenz und Professionalität.

Abwicklung / Antragstellung

Die Beantragung von Fair Pay Mitteln erfolgt im Zuge der Antragstellung für Programme bzw. Projekte. Dazu sind ergänzend zur Budgetierung im Antragsformular die Personal- und Honorarkosten lt. Fair Pay anzugeben.

Hinweise zur Antragstellung

  • Der  Punkt „Personalkosten“ bezieht sich auf die Kosten aus Anstellungsverhältnissen inkl. Lohnnebenkosten.
  • „Honorarkosten“ beziehen sich auf Kosten für Künstler:innen Honorare sowie für administrative Kosten auf Honorarbasis.
  • Die Gesamtausgaben im Formular-Abschnitt 4.1 sind exklusive der Personal- und Honorarkosten anzugeben.
  • Ergänzend zur Angabe der Fair Pay Kosten sind Angaben zum Umfang und Art der Tätigkeiten notwendig (z. B. Anzahl der Anstellungsverhältnisse, Arbeitsstunden, Probentage, etc.) Dies kann im Rahmen der Projekt- bzw. Programmbeschreibung oder gesondert erfolgen.
  • Um Angabe der für die Berechnung herangezogenen Richtsätze wird gebeten.
  • Zusätzliche Anstellungsverhältnisse können, sofern die Notwendigkeit plausibel dargestellt werden kann, nach Fair Pay Richtlinien budgetiert werden.
     

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: