Waldfonds M 2 – Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder – Änderung in der Förderabwicklung
Die Maßnahmengruppe M 2 des Waldfonds kann vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen wie Aufforstungen, Stammzahlreduktion, Erstdurchforstung und Einleitung der Naturverjüngung sind im Programm Ländliche Entwicklung förderbar. Informationen und Antragsformulare finden Sie unter nachstehendem Link und erhalten Sie bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern. Maßnahmen gegen Wildschäden sind weiterhin über den Waldfonds förderbar.