Richtlinie zur Förderung von nächtigungsrelevanten Kongressen in Oberösterreich für den Zeitraum 1.5.2024 – 31.12.2026

Gefördert werden Kongressveranstalter oder beauftragte Organisationen, die nächtigungsrelevante Kongresse in Oberösterreich veranstalten.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können Kongressveranstalter oder beauftragte Organisationen (Reisebüro, PCO, etc.) sein.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind nichtöffentliche Kongresse, Tagungen, Symposien oder Konferenzen mit Nächtigungsrelevanz, die wissenschaftlich oder bildungsorientiert ausgerichtet sind und ein externes Fachpublikum ansprechen.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird auf Basis der nachgewiesenen Nächtigungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Kriterien müssen vorliegen:

  • Nichtöffentliche Kongresse, Tagungen, Symposien, Konferenzen mit Nächtigungsrelevanz, die wissenschaftlich oder bildungsorientiert ausgerichtet sind und ein externes Fachpublikum ansprechen
  • Kostenpflichtiger Veranstaltungsort in Oberösterreich
  • Mindestanzahl von 60 registrierten TeilnehmerInnen (ohne Begleitpersonen)
  • Mindestanzahl von 80 nachgewiesenen Nächtigungen in Oberösterreich (inkl. Begleitpersonen)
  • Verwendung des Logos der Standortmarke Oberösterreich (Kongress-Website, Kongressunterlagen, etc.

Die näheren Details zur Landesförderung sind der unten angeführten Richtlinie sowie dem Informationsblatt zu entnehmen.

Abwicklung / Antragstellung

Antragsformular spätestens einen Monat vor Beginn des Kongresses an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (Tel.: +43732/7720-15121; E-Mail: wi.post@ooe.gv.at)

Nach Abschluss des Kongresses sind folgende Nachweise an die Abteilung Wirtschaft und Forschung (wi.post@ooe.gv.at) zu übermitteln:

  • Schriftliche Bestätigung der Anzahl der registrierten Teilnehmer durch den Antragsteller
  • Nachweis der Anzahl der realisierten Nächtigungen (inkl. Bestätigung der gebuchten Hotels)

Die Förderstelle behält sich eine stichprobenartige oder vollumfängliche Detailprüfung der vorgelegten Nachweise vor. Nach Prüfung und Annahme der vorgelegten Unterlagen kann eine Genehmigung und Auszahlung der abschließend berechneten Förderung erfolgen.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: