Wer wird gefördert?
Es können nur Vereine oder Verbände bzw. verbands-/vereinseigene GmbHs, die in der Landessportorganisation anerkannt sind, aus den Mitteln des Sportressorts unterstützt werden. Grundvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem oö. Dach- oder Fachverband sowie die Ausübung einer anerkannten Sportart, lt. Oö. Sportartenverordnung.
Was wird gefördert?
Finanzielle Unterstützung für die Durchführung einer Sport-Großveranstaltung.
Förderkatalog:
- Weltmeisterschaften und Europameisterschaften
- Weltcups und Europacups
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Voraussetzung ist die Einbindung sowie die Beteiligung von Bund, Land und Stadt bzw. Standortgemeinde.
- Bei Sportveranstaltungen, die seitens des Sportressorts des Landes Oberösterreich finanziell unterstützt werden, ist das Sport-OÖ-Logo auf allen Drucksorten der Veranstaltung, etc. verpflichtend anzubringen.
- Bei Sportveranstaltungen ab einer Landessportförderung in Höhe von 4.000 Euro ist zusätzlich zur obligatorischen Verwendung des Sport-OÖ Logos auf allen Drucksorten der Veranstaltungen – das Sportland OÖ entsprechend zu bewerben. Dazu zählt die sichtbare Anbringung von Sport-OÖ-Transparenten während der Veranstaltung, die Anbringung des Sport-OÖ-Logos auf der Interview-Rückwand, die Verwendung des Sport-OÖ- Logos auf der Website des Veranstalters, etc.
- Die Sport-OÖ-Werbemittel (Transparente, Roll-ups, Sportland-OÖ-Straßenbögen, etc.) können bei der Landessportdirektion, Stockbauernstraße 8, 4021 Linz, ausgeborgt werden und müssen vom Veranstalter selbst abgeholt und unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zurückgebracht werden. Sollten die ausgeborten Sport-OÖ-Werbemittel nicht ordnungsgemäß oder beschädigt retourniert werden, erfolgt keine Auszahlung der in Aussicht gestellten Landessportförderung.
- Sollte die Bewerbung des Sportlandes OÖ nicht erfolgen, erfolgt keine Auszahlung der in Aussicht gestellten Landessportförderung.
Abwicklung / Antragstellung
Ansuchen um eine Sportförderung des Landes Oberösterreich für die Organisation und Durchführung einer Sportveranstaltung müssen generell im Vorhinein, d.h. mind. 2 Wochen vor Durchführung der geplanten Sportveranstaltung, gestellt werden.