Sport-Großveranstaltungen

Verbände, Vereine und Veranstalter werden bei der Durchführung von Sport-Großveranstaltungen unterstützt.

Wer wird gefördert?

Es können nur Vereine oder Verbände bzw. verbands-/vereinseigene GmbHs, die in der Landessportorganisation anerkannt sind, aus den Mitteln des Sportressorts unterstützt werden. Grundvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem oö. Dach- oder Fachverband sowie die Ausübung einer anerkannten Sportart, lt. Oö. Sportartenverordnung.

Was wird gefördert?

Finanzielle Unterstützung für die Durchführung einer Sport-Großveranstaltung.

Förderkatalog:

  • Weltmeisterschaften und Europameisterschaften
  • Weltcups und Europacups

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Voraussetzung ist die Einbindung sowie die Beteiligung von Bund, Land und Stadt bzw. Standortgemeinde.
  • Bei Sportveranstaltungen, die seitens des Sportressorts des Landes Oberösterreich finanziell unterstützt werden, ist das Sport--Logo auf allen Drucksorten der Veranstaltung, etc. verpflichtend anzubringen.
  • Bei Sportveranstaltungen ab einer Landessportförderung in Höhe von 4.000 Euro ist zusätzlich zur obligatorischen Verwendung des Sport- Logos auf allen Drucksorten der Veranstaltungen – das Sportland entsprechend zu bewerben. Dazu zählt die sichtbare Anbringung von Sport--Transparenten während der Veranstaltung, die Anbringung des Sport--Logos auf der Interview-Rückwand, die Verwendung des Sport-- Logos auf der Website des Veranstalters, etc.
  • Die Sport--Werbemittel (Transparente, Roll-ups, Sportland--Straßenbögen, etc.) können bei der Landessportdirektion, Stockbauernstraße 8, 4021 Linz, ausgeborgt werden und müssen vom Veranstalter selbst abgeholt und unmittelbar nach der Veranstaltung wieder zurückgebracht werden. Sollten die ausgeborten Sport--Werbemittel nicht ordnungsgemäß oder beschädigt retourniert werden, erfolgt keine Auszahlung der in Aussicht gestellten Landessportförderung.
  • Sollte die Bewerbung des Sportlandes nicht erfolgen, erfolgt keine Auszahlung der in Aussicht gestellten Landessportförderung.

Abwicklung / Antragstellung

Ansuchen um eine Sportförderung des Landes Oberösterreich für die Organisation und Durchführung einer Sportveranstaltung müssen generell im Vorhinein, d.h. mind. 2 Wochen vor Durchführung der geplanten Sportveranstaltung, gestellt werden.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: