Fördercall: Equipment und Arbeitsplatz

Förderung für den Ankauf von künstlerischem Equipment und Ateliereinrichtung.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an selbstständige Künstler:innen oder Kollektive, wobei es sich beim Antragsteller um eine juristische oder natürliche Person handeln muss.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf von Equipment und Materialien (z. B. Kameras, Drucker, Leinwände, etc.), Kosten für die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Mietkosten für Arbeitsräume für maximal ein Jahr.

Ziel des Calls ist es, Künstler:innen am Anfang ihrer Karriere zu unterstützen. Der bisherige künstlerische Lebenslauf fließt in die Bewertung ein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer Investitionsförderung von bis zu 50 % der Gesamtkosten. Dafür sind maximal 50.000 Euro vorgesehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Oberösterreichbezug muss durch den Hauptwohnsitz des Antragstellers gegeben sein.
  • Die künstlerische Tätigkeit des Antragstellers ist im Kulturförderprogramm des Landes Oberösterreich grundsätzlich förderbar.
  • Professionalität und Fachkompetenz der hauptverantwortlichen Personen.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen inkl. Kostenvoranschläge
  • Künstlerischer Lebenslauf und detaillierte Beschreibung der künstlerischen Tätigkeit sowie der nächsten geplanten Projekte.

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Einreichfrist: 15. Juli 2024

Formular